Integrierte Ländliche Entwicklungskonzepte mit räumlichem und thematischem Schwerpunkt

Die Bezeichnung SILEK steht für Integrierte Ländliche Entwicklungskonzepte mit räumlichem und thematischem Schwerpunkt. Der Begriff beschreibt einen Prozess, der im Vorfeld von Flurbereinigungsverfahren eingesetzt wird und gefördert werden kann. Ergebnis eines SILEK-Prozesses sind Entwicklungskonzepte für eine Gemeinde oder Teile davon.

Zweck und Ziele

Ziel ist es dabei unter intensiver Beteiligung Projekte zu entwickeln, die die nachhaltige Entwicklungsfähigkeit des Raumes stärken.

Durch die intensive Beteiligung der Bevölkerung soll mit SILEK ein abgestimmter Handlungsrahmen für die Entwicklung von Gemeinden als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum geschaffen werden.

Wichtige Ziele sind in diesem Zusammenhang:

  • Zusammenführung unterschiedlicher Interessengruppen und Entwicklung gemeinsamer Lösungen ausgehend von vorhandenen Planungen und neuen Ideen
  • Festlegung umsetzungsorientierter Entwicklungsziele und Maßnahmen
  • Ermittlung von Fördermöglichkeiten im Rahmen eines integrierten Gesamtkonzeptes

Thematische Schwerpunkte

Inhaltlich konzentrieren sich SILEK vorrangig auf Themengebiete und Maßnahmen, deren Umsetzung die Flurneuordnung mit ihren umfangreichen Instrumentarien unterstützen kann. Dazu zählen beispielsweise

  • Landwirtschaft und Agrarstruktur
  • Gewässer- und Auenentwicklung
  • Hochwasserschutz
  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Freizeit und Tourismus
  • Bioenergienutzung

Wie läuft ein SILEK-Prozess ab?

Der Erarbeitungsprozess für ein SILEK gliedert sich in folgende Schritte:

  1. Festlegung des Untersuchungsgebietes und der Themenschwerpunkte
  2. Bestandsaufnahme der Ausgangssituation
  3. Analyse vorhandener Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken
  4. Herausarbeitung von Entwicklungszielen und einer Umsetzungsstrategie
  5. Entwicklung und Konkretisierung von Projekten und Maßnahmen mit Prioritätensetzung
  6. Erstellung eines konkreten Umsetzungsplans

Intensive Beteiligung der Bevölkerung

Im Mittelpunkt der SILEK-Erarbeitung steht eine intensive Einbeziehung der örtlichen Bevölkerung und weiterer wichtiger Akteure.

Im Rahmen eines ergebnisoffenen Beteiligungsprozesses („Bottum-up-Prozess“) haben alle Interessierten die Möglichkeit, ihre Ideen und Interessen mit einzubringen und sich gemeinsam für die Entwicklung ihrer Gemeinde zu engagieren. Um dies sicherzustellen, werden die oben genannten Arbeitsschritte im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen, Workshops und thematischen Arbeitskreisen durchgeführt. Diese werden von einem besonders geeigneten Fachbüro moderiert. Es wird durch die Gemeinde mit der SILEK-Erarbeitung beauftragt.

Prozesssteuerung

Gesteuert wird der SILEK-Prozess von einer „Lenkungsgruppe“. In dieser sind der/die Bürgermeister/in, Mitglieder der Gemeindevertretung, Sprecher/innen der SILEK-Arbeitskreise, das Team des beauftragten Fachbüros und ggf. weitere Akteure vertreten.

Die Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation nimmt beratend an den Lenkungsgruppensitzungen teil.

Die Lenkungsgruppe trifft im Laufe des Prozesses wichtige richtungsweisende Entscheidungen, z.B. Festlegung der Themenschwerpunkte oder Prioritätensetzung zur Umsetzung der entwickelten Maßnahmen. Die gemeinsam erarbeiteten SILEK-Ergebnisse werden in einer öffentlichen Abschlussveranstaltung vorgestellt.

Wie geht es nach der SILEK weiter?

Ein besonderes Augenmerk im Zuge von SILEK liegt auf der Realisierung der abgestimmten Projekte und Maßnahmen. Diese werden daher in detaillierten Projektskizzen beschrieben.

In einem Umsetzungsplan werden auch die Beteiligten und Verantwortlichen konkret benannt. Bereits unmittelbar im Anschluss an eine abgeschlossene SILEK besteht die Möglichkeit, im Rahmen von einzuleitenden Flurbereinigungsverfahren SILEK-Maßnahmen (z.B. Wander-, Rad-und Reitwege, Gewässerrenaturierungen, Landschaftsgestaltung) umzusetzen und zum Teil auch zu fördern.

Die Erfolgschancen für die Realisierung der entwickelten Ideen sind somit sehr hoch!

Fördermöglichkeiten

Die Förderung erfolgt gemäß der aktuellen Finanzierungsrichtlinie.

Die Antragstellung und die Zuschussbewilligung erfolgt über das Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation.

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