Zwei Personen mit Messinstrumenten auf einer Wiese an einem Haus

Verlauf von Grundstücksgrenzen

Grundstücksgrenzen können durch amtlich zugelassene Markierungen (Grenzsteine, Grenzmarken aus Kunststoff, Eisenbolzen, Eisenrohre u. a.) dauerhaft gekennzeichnet (abgemarkt) oder auch unvermarkt sein.

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Für den Bau eines Zaunes, das Pflanzen einer Hecke oder z. B. beim Bau einer Garage in Grenznähe ist es wichtig, den genauen Verlauf der Grundstücksgrenzen zu kennen. Eine exakte Grenzfeststellung vermeidet Auseinandersetzungen mit den Nachbarn oder auch einen Baustopp.

Die in Hessen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen / -ingenieure (ÖbVI) oder das zuständige Amt für Bodenmanagement geben Auskunft, ob eine Grenzfeststellung erforderlich ist. Gegebenenfalls kann sie hier beantragt werden.