Die Landesvermessung ist eine gesetzlich begründete öffentliche Aufgabe. Sie besteht darin, für das Land Hessen
- den geodätischen Raumbezug so einzurichten und bereitzustellen, dass Objektpositionen in den bundeseinheitlichen Bezugssystemen nach Lage, Höhe und Schwere bestimmt werden können,
- die Geotopografie, d.h. die Landschaftsobjekte an der Erdoberfläche sowie die Geländeformen vorwiegend durch Einsatz von Fernerkundungsverfahren zu erfassen,
- die aufbereiteten Ergebnisse der geotopografischen Erfassung in digitalen Landschafts- und Geländemodellen zu speichern sowie als digitale Orthophotos darzustellen,
- aus den Datenbanken der Geotopografie die topografischen Landeskartenwerke in analoger und digitaler Form abzuleiten.