Allgemein
Bodenrichtwerte werden in der Regel für verschiedene Nutzungsarten bestimmt, z.B.:
- Wohnbauflächen
- gemischte Bauflächen
- gewerbliche Bauflächen
- landwirtschaftliche Flächen
Die Gutachterausschüsse ermitteln und beschließen mindestens alle zwei Jahre Bodenrichtwerte auf der Grundlage ihrer Kaufpreissammlung. Die Ermittlung und Darstellung der Bodenrichtwerte ist im Leitfaden IV geregelt. Den Leitfaden IV finden Sie unter "Downloads".
Bodenrichtwerte sind keine Verkehrswerte. Weicht das zu bewertende Grundstück z.B. in Art und Maß der baulichen Nutzung, Qualität, Erschließungszustand und / oder Größe vom Richtwertgrundstück ab, so ist dies bei der Verkehrswertermittlung zu berücksichtigen. Der Verkehrswert kann nur über ein Verkehrswertgutachten ermittelt werden.
Bodenrichtwert-Produkte
Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte ab dem Stichtag 01.01.2020 können kostenfrei online unter https://www.gds.hessen.de/webshop/BodenrichtwertauskunftÖffnet sich in einem neuen Fenster erstellt werden. Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte zu älteren Stichtagen bitten wir Sie Kontakt zu der zuständigen Geschäftsstelle aufzunehmen.
Weiterhin finden Sie unter https://www.gds.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster - Downloadcenter folgende Produkte:
- Geodatendienste – WFS Bestandsdatenausgabe Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2020
- Immobilienwerte – Bestandsdatenausgabe Bodenrichtwerte (xml) – Stichtag 01.01.2024 (im Datenmodell BRM 2.1.0)
- Immobilienwerte – Bestandsdatenausgabe Bodenrichtwerte (xml) – Datenmodell 2.0.1: Stichtage 01.01.2020 und 01.01.2022
Die jeweiligen Modellbeschreibungen sind bei den Produkten verlinkt.