Kartenausschnitt mit Bodenrichtwerten

Basis der Bodenwertermittlung

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücks­fläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenricht­wertgrundstück). Der Bodenrichtwert bezieht sich immer auf ein unbebautes Grundstück.

Allgemein

Bodenrichtwerte werden in der Regel für verschiedene Nutzungsarten bestimmt, z.B.:

  • Wohnbauflächen
  • gemischte Bauflächen
  • gewerbliche Bauflächen
  • landwirtschaftliche Flächen

Die Gutachterausschüsse ermitteln und beschließen  mindestens alle zwei Jahre Bodenrichtwerte auf der Grundlage ihrer Kaufpreissammlung. Die Ermittlung und Darstellung der Bodenrichtwerte ist im Leitfaden IV geregelt. Den Leitfaden IV finden Sie unter "Downloads".

Bodenrichtwerte sind keine Verkehrswerte. Weicht das zu bewertende Grundstück z.B. in Art und Maß der baulichen Nutzung, Qualität, Erschließungszu­stand und / oder Größe vom Richtwertgrundstück ab, so ist dies bei der Verkehrswertermittlung zu berücksichtigen. Der Verkehrswert kann nur über ein Verkehrswertgutachten ermittelt werden.

Bodenrichtwert-Produkte

Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte ab dem Stichtag 01.01.2020 können kostenfrei online unter https://www.gds.hessen.de/webshop/BodenrichtwertauskunftÖffnet sich in einem neuen Fenster erstellt werden. Für schriftliche Bodenrichtwertauskünfte zu älteren Stichtagen bitten wir Sie Kontakt zu der zuständigen Geschäftsstelle aufzunehmen.

Weiterhin finden Sie unter https://www.gds.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster - Downloadcenter folgende Produkte:

  • Geodatendienste – WFS Bestandsdatenausgabe Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 01.01.2020
  • Immobilienwerte – Bestandsdatenausgabe Bodenrichtwerte (xml) – Stichtag 01.01.2024 (im Datenmodell BRM 2.1.0)
  • Immobilienwerte – Bestandsdatenausgabe Bodenrichtwerte (xml) – Datenmodell 2.0.1: Stichtage 01.01.2020 und 01.01.2022

Die jeweiligen Modellbeschreibungen sind bei den Produkten verlinkt.

Hinweis zur Grundsteuer

Die durchschnittlichen Bodenrichtwerte nach § 7 Abs. 3 des Hessischen Grundsteuergesetzes vom 15.12.2021 zum Hauptveranlagungszeitpunkt am 1.1.2022 finden Sie im hessischen Staatsanzeiger 2022 Nr. 37, S. 1018.

Auskünfte zu den durchschnittlichen Bodenrichtwerten in der Gemeinde können nicht erteilt werden.

BORIS Hessen ist ein Bodenrichtwertinformationssystem und ermöglicht eine gebührenfreie Online-Recherche für Bodenrichtwerte in Hessen. Die Präsentation der Bodenrichtwerte erfolgt über das Geoportal. Das Geoportal ist eine zentrale Komponente der Geodateninfrastruktur Hessen und bietet dem Benutzer verschiedene Anwendungen eines Geoinformationssystems.

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