Schaffung von einheitlichen Standards
Die Gutachterausschüsse nehmen ihre Aufgaben nach § 22 BauGB-AV Hessen landesweit einheitlich wahr. Zu diesem Zweck legt die Zentrale Geschäftsstelle im Einvernehmen mit den vorsitzenden Mitgliedern der Gutachterausschüsse in Ergänzung zu den bereits bestehenden gesetzlichen Vorgaben und Empfehlungen (z. B. ImmoWertV, ImmoWertA-Hessen) weitere verbindliche Standards für die Gutachterausschüsse fest. Dazu gehören insbesondere Standards zur Führung der Kaufpreissammlung, zur Wahrnehmung der Befugnisse nach § 197 BauGB und zum Inhalt sowie zum Umfang der von den Gutachterausschüssen angebotenen Leistungen.
Ausschuss für Standards
Die Vorbereitung der Festlegung der verbindlichen Standards, die sich z. B. aus sich ändernden gesetzlichen Vorgaben oder technischen Möglichkeiten ergeben, erfolgt in einem Expertengremium, dem sog. Ausschuss für Standards.
Dieser setzt sich paritätisch aus jeweils vier Vertretern und Vertreterinnen des Städtetags (kommunale Trägerschaft der Geschäftsstellen) und der Ämter für Bodenmanagement (staatliche Trägerschaft der Geschäftsstellen) sowie aus zwei Mitgliedern der ZGGH zusammen.
Arbeitskreis der Vorsitzenden der Gutachterausschüsse
Der Arbeitskreis der Vorsitzenden der Gutachterausschüsse tagt in der Regel einmal jährlich und beschließt auf Basis der Vorschläge des Ausschusses für Standards einvernehmlich. Diese Beschlüsse werden in vier Leitfäden festgehalten, nach denen die Gutachterausschüsse in Hessen arbeiten.
Die Leitfäden sind thematisch gegliedert:
- Leitfaden I: Erfassung der Kaufverträge
- Leitfaden II: Auswertemodelle
- Leitfaden III: Produkte (intern)
- Leitfaden IV: Bodenrichtwerte