Luftbild Baustelle einer Umgehungsstraße, am linken Bildrand Häuser

Grundbesitz neu ordnen

Bodenmanagement bietet verschiedene Möglichkeiten Grundbesitz neu zu ordnen. Ziel dabei ist stets ländlichen und städtischen Raum zu entwickeln, Planungsvorhaben umzusetzen, sowie Landnutzungskonflikte und baurechtswidrige Grenzverläufe aufzulösen.

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Im ländlichen Bodenmanagement leisten die Instrumente der Flurneuordnung einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen im ländlichen Raum. Dabei ermöglicht oder realisiert sie insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, der Landschaftsentwicklung, der naturnahen Entwicklung von Gewässern und Auen, des flächenhaften Umweltschutzes und der Verkehrsinfrastruktur. Hierzu werden Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz, freiwilliger Nutzungstausch und die Förderung dem ländlichen Charakter angepasster Infrastrukturmaßnahmen eingesetzt.
Die hierfür notwendigen Kosten werden gemeinsam durch die EU, den Bund, das Land und die Grundstückseigentümer getragen. Die Aufgaben der Flurneuordnung werden durch Planung, Koordinierung, Finanzierung, bauliche Realisierung sowie Neuordnung des Grund und Bodens in moderierender Leitung aus einer Hand erfüllt sowie räumlich und zeitlich gebündelt.

Im Bereich des städtischen Bodenmanagements dienen die Instrumente der Bodenordnung der Umsetzung städtebaulicher Planungen und Maßnahmen. Dabei werden Grundstücksgrenzen und Eigentumsverhältnisse so neu geordnet, dass zweckmäßig gestaltete Baugrundstücke entstehen und die zu deren Erschließung erforderlichen Flächen bereitgestellt werden. Dazu stehen die Umlegung und die vereinfachte Umlegung als Instrumente zur Verfügung. Neben diesen Verfahren nach dem Baugesetzbuch (BauGB) gibt es in Hessen die Grenzbereinigung nach dem Grenzbereinigungsgesetz (GrBerG), die zur Bereitstellung von Grundstücken, bzw. Grundstücksteilen für Baumaßnahmen von öffentlichen Straßen eingesetzt werden kann.

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