Die Basis für die europäische Förderung bildet die Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union.
Zur Umsetzung der GAP dient der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Er ist das zentrale Förderinstrument der EU zur Entwicklung ländlicher Regionen.
Darin werden für jede Förderperiode europaweit Ziele definiert, die durch die Mitgliedstaaten präzisiert werden.
Diese Ziele sind für die jeweilige Förderperiode zwischen der EU und Deutschland vereinbart.
Priorität in der Förderung der ländlichen Entwicklung haben in Deutschland – und damit auch in Hessen - die folgenden, langfristigen, strategischen Ziele:
- Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft,
- Gewährleistung der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und des Klimaschutzes sowie
- die ausgewogene räumliche Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Regionen.
Die Bundesländer entwickeln auf Basis dieser strategischen Ziele unterschiedliche Programme zur Umsetzung, die sich an regionalen Besonderheiten orientieren. Das entsprechende hessische Programm heißt
Entwicklungsplan für den ländlichen Raum (EPLR) und ist die Basis für die hessische Förderung.
Die Basis für die nationale Förderung bildet die im Grundgesetz verankerte „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“. Sie ist in Deutschland das wichtigste Instrument der Agrarstrukturförderung sowie der Förderung ländlicher Räume.
Mehr dazu erfahren Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Ernährung und LandwirtschaftÖffnet sich in einem neuen Fenster
Für die hessische Flurneuordnung stehen dem Land Hessen Mittel aus dem ELER-Fonds zur Verfügung. Diese werden mit Mitteln aus der GAK mit der gleichen Summe kofinanziert.
Finanzielle Förderung in Flurbereinigungsverfahren
In einem Flurbereinigungsverfahren entstehen zwei Arten von Kosten.
Die Verfahrenskosten
Das sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation. Diese Kosten trägt das Land Hessen.
Die Ausführungskosten
Die zur Ausführung der Flurbereinigung erforderlichen Aufwendungen werden von der Teilnehmergemeinschaft (TG, als Körperschaft des öffentlichen Rechts, schließt alle Grundstücks-, Gebäude-und Anlageneigentümer sowie Erbbauberechtigte im Verfahrensgebiet ein) getragen.
Die Ausführungskosten können gemäß aktuell gültiger Finanzierungsrichtlinie mit bis zu 75% durch Mittel aus dem ELER-Fond und der GAK gefördert werden.
Ausführungskosten entstehen zum Beispiel für den Bau von gemeinschaftlich genutzten Anlagen, den Ausbau von Wegen, die landwirtschaftlich aber auch multifunktional für land-, forstwirtschaftliche und touristische Zwecke genutzt werden können, für Brückenbauwerke oder Renaturierungsmaßnahmen.
Finanzielle Förderung von SILEK
Das auf räumliche und thematische Schwerpunkte bezogene integrierte ländliche Entwicklungskonzept (SILEK) wird in (Teilen) einer Kommune unter intensiver Mitwirkung der Bevölkerung erarbeitet. 75 Prozent der Kosten für die Moderation dieses Prozesses sowie die Ergebnisdarstellung und Unterstützung der einzelnen Projektgruppen werden durch die hessische Flurneuordnung bezuschusst.
Finanzielle Förderung Ländlicher Wegebau
Ziel der Förderung des ländlichen Wegebaus ist die Verbesserung der Infrastruktur in ländlichen Gebieten einschließlich ländlicher Wege sowie touristischer Einrichtungen. Zur Unterstützung landwirtschaftlicher und touristischer Entwicklungspotenziale bietet die hessische Flurneuordnung beispielsweise die Förderung von Wegebau- und Wegeersatzmaßnahmen sowie damit verbundene Kreuzungsbauwerke wie Brücken oder Durchlässe an. Mit diesem Förderinstrument können insbesondere Kommunen beim zukunftsfähigen Ausbau ihrer ländlichen Infrastruktur unterstützt werden. Der Höchstbetrag des Zuschusses beträgt je Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger höchstens 500.000 Euro innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren.
Detailinformationen und Anträge auf Förderung können bei den jeweiligen Ämtern für Bodenmanagement angefordert werden.