Blick auf Straße mit Linksabbiegerspur

Meinhard-Frieda - Ortsumgehung B 249

Meinhard ist eine Gemeinde im Werra-Meißner-Kreis in Hessen.

Lesedauer:4 Minuten

Verfahrensgebiet

Zum Verfahrensgebiet gehören alle in ihm liegenden Grundstücke. Diese werden im Flurbereinigungsbeschluss und in Änderungsbeschlüssen einzeln aufgeführt und nachrichtlich in Gebietskarten dargestellt. Die Beschlüsse und Gebietskarten finden Sie unter "Downloads".

Verfahrensdaten

Verfahrensart Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 270 ha
Anzahl der Eigentumsverhältnisse ca. 210 Eigentümer/Erbengemeinschaften
Anzahl der Flurstücke 157
Beteiligte Gemeinde/Stadt Meinhard und Wanfried
Beteiligte Gemarkungen Frieda, Wanfried, Schwebda

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden. Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind. Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Ziele des Verfahrens

Sind dem Flurbereinigungsbeschluss zu entnehmen.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen 24.06.2013
Flurbereinigungsbeschluss 15.08.2013
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 13.11.2013
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 21.11.2019
Feststellung der Wertermittlung 07.06.2021
Abfindungswunschtermin Herbst 2021
Abfindungsvereinbarung  
Allgemeiner Besitzübergang  
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Sachbearbeitung

Ute Reh
Telefon: +49(611)535-2535
E-Mail: ute.reh@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Frieda (UF 2142)
c/o Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
Goldbachstraße 12a

37269 Eschwege

Telefon: +49(611)535-2510
E-Mail: info.afb-homberg@hvbg.hessen.de

Vorsitzender:

Herr Gerd Herzog
Schillerstraße 21

37276 Meinhard
Telefon: +49(561) 1008 1106
E-Mail: gerd.herzog[at]hbs-hessen.de

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