Verfahrensgebiet
Die Stadt Ortenberg befindet sich im östlichen Teil des Wetteraukreises und wird von Nordost nach Südwest von der Nidder durchquert.
Die Gemarkung Selters beinhaltet die überwiegend als Grünland genutzten Auen der Nidder, sowie ackerbaulich geprägte Hügel seitlich vom Niddertal. Der Fluss Nidder durchquert die Gemarkung von Nordosten nach Südwesten.
Das Verfahrensgebiet erstreckt sich über Teile der Gemarkung Selters und hat eine Gesamtgröße von ca. 35 ha.
Verfahrensdaten
Verfahrensart |
Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße |
35 ha |
Anzahl der Beteiligten |
ca. 54 |
Anzahl der Flurstücke |
ca. 163 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt |
Stadt Ortenberg |
Beteiligte Gemarkungen |
Selters |
Finanzierung
Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation. Hierunter verstehen sich Kosten für Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen zum Beispiel für Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Das Flurbereinigungsverfahren wird durch den Maßnahmenträger (hier die Stadt Ortenberg) finanziert, soweit die Kosten von ihm verursacht wurden.
Die gegebenenfalls darüberhinausgehenden Ausführungskosten werden von der Teilnehmergemeinschaft getragen.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).
Ziele des Verfahrens
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung und der naturnahen Entwicklung von Gewässern, durchzuführen. Landnutzungskonflikte sollen aufgelöst werden.
Durch das Verfahren sollen die Voraussetzungen zur Flächenbereitstellung zur Realisierung von Uferrandstreifen entlang der Nidder geschaffen werden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, notwendige Maßnahmen im gemeinschaftlichen Interesse, wie z.B. Agrarstrukturverbesserungen durchzuführen.
Des Weiteren soll eine Flächenbereitstellung in minimalem Umfang für den Radwegeausbau an der B275 erfolgen.