Blick auf ein Dorf

Feldatal - Stumpertenrod

Das Flurbereinigungs-Verfahrensgebiet umfasst die Gemarkung Stumpertenrod ohne die Ortslage. Des weiteren wurden einzelne Wegegrundstücke aus den Gemarkungen, Köddingen, Kestrich und Ulrichstein zum Verfahren hinzugezogen. Ziele des Flurbereinigungsverfahrens sind die Verbesserung der Agrarstruktur sowie die Sicherung und den Erhalt der wertvollen Kulturlandschaft im Vogelsberg.

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Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von 766 ha.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigungsverfahren nach § 1 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 766 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 159
Anzahl der Flurstücke ca. 1250
Beteiligte Gemeinde/Stadt Gemeinde Feldatal
Beteiligte Gemarkungen Stumpertenrod; Köddingen, Kestrich, Ulrichstein

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 1,6 Mio. € als Ausführungskosten genehmigt worden.
Die Eigenleistung wird von der Gemeinde Feldatal übernommen.

Ziele des Verfahrens

Ziel der Flurbereinigung ist die Verbesserung der Lebensverhältnisse im ländlichen Raum. Dazu gehören:

  • Verbesserung der Agrarstruktur
  • Erhaltung der bäuerlichen Familienbetriebe
  • Sicherung der Kulturlandschaft
  • Erhaltung schützenswerter Landschaften und Landschaftsteile
  • Sicherung der Funktionsfähigkeit der Dörfer
  • Koordinierung übergeordneter Planungen und Fachplanungen Dritter

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen 1995/1996
Anordnungsbeschluss 25.04.1996
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 21.07.1998
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 29.07.2002
Feststellung der Wertermittlung 31.01.2017
Abfindungswunschtermin März / April 2018
Abfindungsvereinbarung März 2019
Allgemeiner Besitzübergang 29.05.2019
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Verfahrensleitung

Stefan Sudmeier
Telefon: +49(611) 535 -1460
E-Mail: stefan.sudmeier@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Andreas Ruhl
Telefon:+49(611) 535 - 1446
E-Mail: andreas.ruhl@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Feldatal-Stumpertenrod
c/o Amt für Bodenmanagement Fulda
Washingtonallee 1

36041 Fulda

Telefon: +49(611) 535 - 1000
E-Mail: info.afb-fulda@hvbg.hessen.de

Vorsitzender: Herr Bernhard Decher

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