Feld mit Traktor und Bäumen am Rand

Staufenberg - Mainzlar

Staufenberg ist eine Stadt im Norden des Landkreises Gießen.

Lesedauer:3 Minuten

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Siehe Gebietskarte mit Flurstücken.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 57 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 150
Anzahl der Flurstücke alt: ca. 418, neu: 256
Beteiligte Gemeinde/Stadt Stadt Staufenberg
Beteiligte Gemarkungen Mainzlar, Daubringen, Staufenberg, Fronhausen

Finanzierung

Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.

Kosten für Maßnahmen, die durch das Vorhaben des Unternehmensträgers verursacht worden sind, sind von Unternehmensträgern zu zahlen.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um

  • die im Zusammenhang mit dem Bau der Ortsumgehung entstehenden landeskulturellen Nachteile zu vermeiden bzw. auszugleichen,
  • den entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen. Das Ausmaß der Verteilung des Landverlustes wurde im Einvernehmen mit der landwirtschaftlichen Berufsvertretung geregelt,
  • darüber hinaus Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur durchzuführen. Insbesondere bedarf es einer Verbesserung des Wege- und Gewässernetzes sowie der Anpassung der Grundstücksgrößen und –formen an neuzeitliche Bewirtschaftungsverhältnisse.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss 04.12.2002
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 23.04.2003
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 21.12.2015
Feststellung der Wertermittlung 30.11.2015
Abfindungswunschtermin 30.11. - 14.12.2015
Abfindungsvereinbarung 09.05. - 09.06.2016
Allgemeiner Besitzübergang 30.09.2016
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 29.06.2017
Eintritt des neuen Rechtszustandes 28.12.2017
Berichtigung der öffentlichen Bücher I 2018
Schlussfeststellung 10.09.2018

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