Antrags- und Zuwendungsverfahren

Die Förderung der Flurneuordnung in Hessen wird zentral von der Bewilligungsstelle Flurneuordnung, die im Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation angesiedelt ist, abgewickelt. Die hierfür relevanten Formulare und Merkblätter stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.

Finanzierungsrichtlinie 2024

Richtlinie des Landes Hessen für die Finanzierung in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz, von Ländlichem Wegebau und von auf räumliche und thematische Schwerpunkte beschränkten integrierten Konzepten zur ländlichen Entwicklung vom 27.11.2024 (Finanzierungsrichtlinie – FiRiLi 2024)

Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

Das Antragsverfahren erfolgt ausschließlich über ein separates Programmsystem durch die Ämter für Bodenmanagement.

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Programmübergreifende Informationen finden Sie unter „Merkblätter und weitere Hinweise“.

in Bearbeitung

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Ländlicher Wegebau

Finanzierung von Ländlichem Wegebau
(vormals „Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen“ – DLCAI)

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Programmübergreifende Informationen finden Sie unter „Merkblätter und weitere Hinweise“.

Der Vordruck ist gerade in Überarbeitung, die Änderungen und Ergänzungen hierzu werden nachgeliefert.

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SILEK

Finanzierung von auf räumliche und thematische Schwerpunkte beschränkten integrierten Konzepten zur ländlichen Entwicklung.

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Programmübergreifende Informationen finden Sie unter „Merkblätter und weitere Hinweise“.

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Merkblätter und weitere Hinweise

Kontakt

Bewilligungsstelle Flurneuordnung

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