Die Förderung der Flurneuordnung in Hessen wird zentral von der Bewilligungsstelle Flurneuordnung, die im Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation angesiedelt ist, abgewickelt. Die hierfür relevanten Formulare und Merkblätter stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.
Richtlinie des Landes Hessen für die Finanzierung in Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz, von Ländlichem Wegebau und von auf räumliche und thematische Schwerpunkte beschränkten integrierten Konzepten zur ländlichen Entwicklung vom 27.11.2024 (Finanzierungsrichtlinie – FiRiLi 2024)
Ab sofort gelten für die Einreichung von Anträgen auf Fördermittel, Änderungs- und Zahlungsanträgen folgende Möglichkeiten:
Schriftform - Antrag mit Unterschrift im Original per Post oder Kurier
Elektronische Antragstellung - Antrag mit Unterschrift, eingescannt - Als PDF-Datei über HessenDrive oder das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo)
Beide Optionen gelten auch für die jeweilig einzureichenden Anlagen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen von Vor-Ort-Prüfungen Originalbelege auf Anforderung zwingend vorzulegen sind.
Sofern Sie Anträge über HessenDrive einreichen wollen, benötigen Sie einen Upload-Link. Dafür senden Sie bitte eine formlose E-Mail-Anfrage an das Funktionspostfach fuHVBG-LA-FNO-Foerderung@hvbg.hessen.de. Über den erhaltenen Link können Sie dann Ihre Antragsunterlagen hochladen.
Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation - Bewilligungsstelle Flurneuordnung
Bitte beachten
Die zur Verfügung gestellten Formulare enthalten zum Teil interaktive Funktionen (z. B. automatische Berechnungen). Bei der Bearbeitung im Browser kann es zu Funktionseinschränkungen kommen. Bitte laden Sie das Formular zunächst herunter und öffnen Sie es dann mit einem geeigneten PDF-Programm (z. B. Adobe Acrobat Reader).
Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
Das Antragsverfahren erfolgt ausschließlich über ein separates Programmsystem durch die Ämter für Bodenmanagement.
Downloads
Programmübergreifende Informationen finden Sie unter „Merkblätter und weitere Hinweise“.
Sie wünschen weitere Informationen zu den Antrags- und Zuwendungsverfahren. Senden Sie uns einfach eine E-Mail.
Für Fragen zur Durchführung der Maßnahmen ist die Flurbereinigungsbehörde beim jeweils örtlich zuständigen Amt für Bodenmanagement zuständig. Hierzu wird auf den Punkt I. 3 (2) „Zuständige Stellen“ in der aktuellen Finanzierungsrichtlinie (FiRiLi) verwiesen.