Anforderungen an Wegenetze im ländlichen Raum
Ländliche Wege sichern die Landnutzung und garantieren damit die Einkommenssicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und tragen zur Sicherung der Nahrungsmittelproduktion bei. Ein funktionales Wegenetz erschließt die land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen und ist Voraussetzung für die touristische Weiterentwicklung in allen Regionen Hessens. Dabei kommt insbesondere den multifunktionalen Wegen – Rad-, Wander- und Wirtschaftswegen – eine besondere Bedeutung zu.
Die überwiegend 40-60 Jahre alten Wege bzw. Wegenetze entsprechen nicht mehr den aktuellen Anforderungen der Land- und Forstwirtschaft. Größere und modernere Maschinen, andere Bewirtschaftungsverhältnisse und Produktionsweisen sowie eine intensive touristische Nutzung verlangen eine entsprechende Anpassung des ländlichen Wegenetzes. Für diese Anpassung bietet die hessische Flurneuordnung eine maßgeschneiderte Förderung außerhalb von Flurbereinigungsverfahren an.
Förderung
Gefördert werden die Vorbereitung, Begleitung sowie Ausführung des ländlichen Wegebaus und der notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Orten mit bis zu 10 000 Einwohnern.
Förderfähige Infrastrukturmaßnahmen können insbesondere der Neubau sowie die Befestigung vorhandener Wege und dazugehörende Kreuzungsbauwerke (z.B. Brücke) sein. Außerdem Transporteinrichtungen, die beispielsweise in den Steillagen der Weinberge Wege ersetzen.
Antragsberechtigt sind insbesondere Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände und vergleichbare Körperschaften.
Die genauen Förderkonditionen ergeben sich aus der aktuell gültigen Finanzierungsrichtlinie der hessischen Flurneuordnung.
Für besonders umfangreiche Veränderungen des Wegenetzes und damit verbundenen Änderungen der Eigentumsverhältnisse (Bodenordnung) sind allerdings die Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz mit ihren umfassenden Fördermöglichkeiten das geeignetere Instrument.
Fördermöglichkeiten
Die Förderung erfolgt gemäß der aktuellen Finanzierungsrichtlinie.
Die Antragstellung und die Zuschussbewilligung erfolgt über das Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation.