Strauch vor einem sich gabelnden Bach

Schönnen

Odenwaldkreis

Lesedauer:3 Minuten

Aktuelles

Öffentliche Bekanntmachung

Bitte beachten Sie im Downloadbereich unter "Änderungsbeschlüsse" die Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte.

Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von ca. 40 ha.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 40 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 54
Anzahl der Flurstücke ca. 120
Beteiligte Gemeinde/Stadt Stadt Erbach
Beteiligte Gemarkungen Schönnen, Ebersberg, Haisterbach

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Ziele des Verfahrens

Das geplante Flurneuordnungsverfahren Schönnen wurde auf Grund eines Antrages des Wasserverbandes Mümling vom 29.09.2011 eingeleitet. Der Verband will im vorgesehen Verfahrensgebiet ein Hochwasserrückhaltebauwerk errichten und Uferrandstreifen im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, entlang der Mümling ausweisen. Die Genehmigungsplanung für das Hochwasserrückhaltebauwerk wurde vom Wasserverband dem Regierungspräsidium in Darmstadt vorgelegt. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat die Plangenehmigung für die Aktivierung von Retentionsraum an der Mümling in der Gemarkung Schönnen und Ebersberg am 31. Mai 2013 erteilt.

Das geplante Verfahrensgebiet befindet sich im Bereich der Stadt Erbach und umfasst Flächen der Gemarkungen Schönnen, Ebersberg und Haisterbach.

Ziele des Flurbereinigungsverfahrens sind die Verbesserung der Infrastruktur und die Wettbewerbsfähigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. In Bereichen mit Besitzzersplitterung sollen die Grundstücke zu größeren Bewirtschaftungseinheiten zusammengelegt werden. Dabei auftretende Nutzungskonflikte gilt es im Verfahren zu entschärfen.

Die genannten Ziele und deren Umsetzung lassen sich in einem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren nach dem § 86 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG  umsetzen. Das Verfahrensgebiet wurde gem. § 7 FlurbG so abgegrenzt, dass die oben stehenden Ziele erreicht werden.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen 27.08.2012
Flurbereinigungsbeschluss 12.12.2012
1. Änderungsbeschluss 14.09.2020
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 13.06.2013
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan Kein Plan nach § 41 FlurbG
Feststellung der Wertermittlung 19.05.2021
Allgemeiner Besitzübergang 15.09.2022
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung  

Verfahrensleitung

Ralf Ehlert
Telefon: +49(611)535-8225
E-Mail: ralf.ehlert@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Corinna Gawlitt
Telefon: +49(611)535-8220
E-Mail: corinna.gawlitt@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:

Teilnehmergemeinschaft Schönnen
c/o Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Odenwaldstraße 6
64646 Heppenheim

Telefon +49(611)535-8100
E-Mail info.afb-heppenheim@hvbg.hessen.de

Vorsitzender: Herr Dr. Dingeldey

Schlagworte zum Thema