Feld mit Büschen am rechten Rand

Heidenrod - Laufenselden

Laufenselden ist mit knapp 2.000 Einwohnern der größte Ortsteil und zugleich Sitz der Gemeindeverwaltung von Heidenrod im südhessischen Rheingau-Taunus-Kreis.

Lesedauer:4 Minuten

Verfahrensgebiet

Die Gemeinde Heidenrod liegt im westlichen Hintertaunus nördlich des Taunushauptkamms und westlich der Aar, zwischen Koblenz und Wiesbaden, etwa auf halber Strecke zwischen Rhein und Lahn. Das Verfahrensgebiet umfasst weite Teile der Gemarkung Laufenselden rund um die Ortslage bis hin zu den Waldlagen. Aus südwestlicher in nordöstlicher Richtung verläuft der Dörsbach der eine naturnahe Entwicklung erfahren soll.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße 544 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 270 Eigentümer/Erbengemeinschaften
Anzahl der Flurstücke 1337
Beteiligte Gemeinde/Stadt Heidenrod
Beteiligte Gemarkungen Laufenselden

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Sie werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen, können aber auch durch Dritte, bspw. durch die Gemeinde, übernommen werden. Für dieses Flurbereinigungsverfahren hat die Gemeinde Heidenrod die Übernahme der Eigenleistung in Aussicht gestellt, sodass voraussichtlich keine Kosten für die einzelnen Teilnehmer entstehen.  

Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig.

Ausführungskosten entstehen z.B. für Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums und Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentliche Hand beteiligt sich in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche voraussichtlich mit einem Zuschusssatz von 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Die Förderung setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU). Der Zuschusssatz kann um 5 Prozentpunkte erhöht werden, wenn das Verfahren der Umsetzung des in Aufstellung befindlichen SILEK (Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept mit räumlichem und thematischem Schwerpunkt) dient.

Ziele des Verfahrens

Folgende Zielsetzungen sollen mit dem Flurbereinigungsverfahren erreicht werden:

  • Unterstützung der Ortsinnenentwicklung durch Maßnahmen der Bodenordnung und Dorferneuerung in der Ortslage, insbesondere bodenordnerische Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters
  • Maßnahmen der Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes und behutsame Agrarstrukturverbesserung z.B. durch Arrondierung des ländlichen Grundbesitzes unter Beachtung von Naturschutz und Landschaftspflege
  • Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes, insbesondere Realisierung eines leistungsfähigen ländlichen Wegenetzes, dass auch eine landwirtschaftliche Umfahrung der Ortslage ermöglicht
  • Unterstützung der naturnahen Entwicklung des Dörsbaches und somit auch Auflösung von Landnutzungskonflikten
  • Teilweise Umsetzung von Maßnahmenideen aus dem SILEK im gesamten
    Verfahrensgebiet mit den Themenfeldern
    o Agrarstruktur und Bodenordnung
    o Landschaftspflege und Naturschutz
    o Tourismusentwicklung

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss 29.04.2019
1. Änderungsbeschluss 02.02.2022
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 20.07.2022
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan  
Feststellung der Wertermittlung  
Abfindungswunschtermin  
Abfindungsvereinbarung  
Vorläufige Besitzeinweisung  
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Verfahrensleitung

Bastian Balzer
Telefon:+49(611) 535 - 6230
E-Mail: bastian.balzer@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Dirk Hentschel
Telefon: +49(611)535-6238
E-Mail: dirk.hentschel@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Heidenrod - Laufenselden
c/o Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
Berner Str. 11

65552 Limburg a. d. Lahn

Vorsitzender:
Herr Robin Bender
Laufenstraße 6

65321 Heidenrod
Telefon: 0151/64510294

Stellvertretender Vorsitzender:
Herr Volker Diefenbach
Rathausstraße 9

65321 Heidenrod
Telefon: 06120/7915

Schlagworte zum Thema