Heidenrod - Laufenselden (VF 2575)
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Verfahrensgebiet
Die Gemeinde Heidenrod liegt im westlichen Hintertaunus nördlich des Taunushauptkamms und westlich der Aar, zwischen Koblenz und Wiesbaden, etwa auf halber Strecke zwischen Rhein und Lahn. Das Verfahren bezieht sich auf einen Teil der Gemarkung Laufenselden und erstreckt sich über deren östlichen Bereich, eingefasst im Norden von dem Reckenrother Weg und im Süden von der L 3455 (Wiesbadener Straße).
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | 179 ha |
Anzahl der Beteiligten | 144 Eigentümer/Erbengemeinschaften |
Anzahl der Flurstücke | 555 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Heidenrod |
Beteiligte Gemarkungen | Laufenselden |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Sie werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen, können aber auch durch Dritte, bspw. durch die Gemeinde, übernommen werden. Für dieses Flurbereinigungsverfahren hat die Gemeinde Heidenrod die Übernahme der Eigenleistung in Aussicht gestellt, sodass voraussichtlich keine Kosten für die einzelnen Teilnehmer entstehen.
Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig.
Ausführungskosten entstehen z.B. für Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums und Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentliche Hand beteiligt sich in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche voraussichtlich mit einem Zuschusssatz von 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Die Förderung setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU). Der Zuschusssatz kann um 5 Prozentpunkte erhöht werden, wenn das Verfahren der Umsetzung des in Aufstellung befindlichen SILEK (Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept mit räumlichem und thematischem Schwerpunkt) dient.
Ziele des Verfahrens
Folgende Zielsetzungen sollen mit dem Flurbereinigungsverfahren erreicht werden:
- Unterstützung der Ortsinnenentwicklung durch Maßnahmen der Bodenordnung und Dorferneuerung in der Ortslage, insbesondere bodenordnerische Maßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters
- Maßnahmen der Neuordnung des ländlichen Grundbesitzes und behutsame Agrarstrukturverbesserung z.B. durch Arrondierung des ländlichen Grundbesitzes unter Beachtung von Naturschutz und Landschaftspflege
- Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes, insbesondere Realisierung eines leistungsfähigen ländlichen Wegenetzes, dass auch eine landwirtschaftliche Umfahrung der Ortslage ermöglicht
- Unterstützung der naturnahen Entwicklung des Dörsbaches und somit auch Auflösung von Landnutzungskonflikten
Verfahrensablauf
Anordnungsbeschluss | x |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | |
Feststellung der Wertermittlung | |
Abfindungswunschtermin | |
Abfindungsvereinbarung | |
Vorläufige Besitzeinweisung | |
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | |
Schlussfeststellung |
Vorstand der Teilnehmergemeinschaft
Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Heidenrod - Laufenselden
c/o Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
Berner Str. 11
65552 Limburg a. d. Lahn
Vorsitzender:
Herr Robin Bender
Laufenstraße 6
65321 Heidenrod
Telefon: 0151/64510294
Stellvertretender Vorsitzender:
Herr Volker Diefenbach
Rathausstraße 9
65321 Heidenrod
Telefon: 06120/7915
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Verfahrensleitung:
Herr Markus Albrecht
Telefon: +49(611)535-6230
Email: markus.albrecht@hvbg.hessen.de
Sachbearbeiter Bodenordnung:
Herr Dirk Hentschel
Telefon: +49(611)535-6238
Email: dirk.hentschel@hvbg.hessen.de