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Mittleres Kleebachtal

Das Flurbereinigungsverfahren erstreckt sich über die Gemarkungsteile von Langgöns-Oberkleen und Butzbach-Ebersgöns.

Lesedauer:4 Minuten

Verfahrensgebiet

Siehe Gebietskarte

Verfahrensdaten

Verfahrensart Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 110 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 100
Anzahl der Flurstücke ca. 210
Beteiligte Gemeinde/Stadt Gemeinde Langgöns, Stadt Butzbach
Beteiligte Gemarkungen Oberkleen, Ebersgöns

Finanzierung

Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU). Die Teilnehmergemeinschaft trägt den nicht förderfähigen Anteil an Ausführungskosten für die in ihrem Interesse oder auf ihre Anregung geplanten Maßnahmen. Die Kostenübernahme hierfür liegt von den Gemeinden Langgöns und Butzbach bereits vor. Auf die Beteiligten kommen für die geplanten Vorhaben somit keine Kosten zu.

Ziele des Verfahrens

  • Bereitstellung, der im Rahmen des Programms „Naturnahe Gewässer“ geförderten Flächen, Ausweisung eines beidseitigen Uferrandstreifens am Kleebach.
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Eigentumsstruktur.
  • Minimierung der landeskulturellen Nachteile für die Landwirtschaft und Auflösung von Landnutzungskonflikten.
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, hier durch die Neuordnung landwirtschaftlicher Flächen nach modernen betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten, durch Schaffung von nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestalteten Flurstücken.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Flurbereinigungsbeschluss 05.11.2020
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 17.09.2021
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan nicht vorgesehen
Feststellung der Wertermittlung  
Abfindungswunschtermin  
Abfindungsvereinbarung  
Allgemeiner Besitzübergang  
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Verfahrensleitung

Susanne Trautwein-Keller
Telefon: +49(611)535-3234
E-Mail: susanne.trautwein-keller@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Christoph Parsch
Telefon: +49(611)535-3212
E-Mail: christoph.parsch@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Mittleres Kleebachtal
c/o Amt für BodenmanagementMarburg
Robert-Koch-Str. 17

35037 Marburg

Vorsitzender:
Herr Dirk Nagel
Zum Weißen Stein 10

35510 Butzbach
 

+49(160)3681093
flurbereinigung-mittleres-kleebachtal@web.de

Stellvertreter:
Herr Florian Eisenhardt
Auhof 4

35428 Langgöns
+49(170)2718322

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