Abgeschlossenes Verfahren
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
VF 1848
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
Zum Verfahrensgebiet gehören alle in ihm liegenden Grundstücke. Diese werden im Flurbereinigungsbeschluss und in Änderungsbeschlüssen einzeln aufgeführt und nachrichtlich in Gebietskarten dargestellt. Die Beschlüsse und Gebietskarten finden Sie unter "Downloads".
Verfahrensart | Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | 40 ha |
Anzahl der Beteiligten | 29 |
Anzahl der Flurstücke | 87 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Gemeinde Alheim, Stadt Rotenburg an der Fulda |
Beteiligte Gemarkungen | Alheim-Baumbach, Rotenburg an der Fulda - Braach |
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation wie z. B. für Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Die Gemeinde Alheim übernimmt als Träger der Maßnahme alle Ausführungskosten die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Projektes „Fuldaauenrenaturierung Herrenwiese“ entstehen.
Das Projekt wird mit Mitteln aus dem Hessischen Landesprogramm „Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz“ gefördert.
Die Gesamtkosten des Projektes Fuldaauenrenaturierung betragen rund 1,1 Mio. Euro. Der Eigenanteil der Gemeinde Alheim beträgt rund 164.000€ (15 % der Gesamtkosten) und wurde größtenteils durch Bereitstellung von gemeindeeigenen Grundstücken erbracht.
Südlich an das Projekt anschließend wurden in der Gemarkung Braach von der Stadt Rotenburg weitere Renaturierungsmaßnahmen durchgeführt und selbst finanziert. Die Stadt Rotenburg erfüllte damit ihre Kompensationsverpflichtungen aus dem Bau der Kläranlage.
Sind der Kurzinfo zu entnehmen.
Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Einleitende Informationen | 29.01.2009 |
Flurbereinigungsbeschluss, 1. Änderungsbeschluss | Am 01.11.1999 unter dem Verfahrensnamen „Hartholz-Auenwald Herrenwiese bei Alheim-Baumbach“ (Aktenzeichen VF1141) eingeleitet. Ab 09.09.2009 (1. Änderungsbeschluss) mit geändertem Verfahrenszweck unter dem Verfahrensnamen „Fuldaauenrenaturierung Herrenwiese bei Alheim-Baumbach“ (Aktenzeichen VF1848) weitergeführt. |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 31.08.2000 |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | 28.12.2007 |
Feststellung der Wertermittlung | 15.11.2010 |
Abfindungswunschtermin | September 2011 |
Abfindungsvereinbarung | November 2011 |
Allgemeiner Besitzübergang | 30.12.2011 |
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | 15.07.2014 |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | 30.09.2015 |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | 2015 - 2016 |
Schlussfeststellung | 15.04.2016 |
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
Telefon
Hans-Scholl-Straße 6
34576 Homberg (Efze)