Verfahrensgebiet
Die Flurbereinigung Bad Arolsen -Landau umfasst Teile der Gemarkungen Landau, Braunsen und Volkhardinghausen (Stadt Bad Arolsen) sowie Lütersheim (Stadt Volkmarsen). Das Verfahrensgebiet ist aus der Gebietskarte ersichtlich (siehe Downloads).
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 733 ha |
Anzahl der Beteiligten | 350 |
Anzahl der Flurstücke | 1000 |
Beteiligte Stadt | Bad Arolsen, Volkmarsen |
Beteiligte Gemarkungen | Braunsen, Landau, Volkhardinghausen, Lütersheim |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden. Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
- Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
- Zuschüsse der Europäischen Union (EU)
Ziel des Verfahrens
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, zur
- Unterstützung der Umsetzung des Renaturierungskonzeptes der Watter, u.a. bei der Anlage von Uferrandstreifen und Trittsteinbiotopen,
- Neugestaltung der Grundstückszuschnitte,
- Auflösung auftretender Landnutzungskonflikte bei der Umsetzung des Renaturierungskonzeptes,
- Verbesserung der Erschließung ländlicher Grundstücke,
- Umsetzung von Maßnahmen der Dorferneuerung, Freizeit und Erholung sowie des Naturschutzes.