Brücke über Bach in einem Dorf

Bebra-Asmushausen

Asmushausen ist ein Ortsteil der Stadt Bebra im Landkreis Hersfeld-Rotenburg im Nordosten von Hessen.

Lesedauer:4 Minuten

Verfahrensgebiet

Das Verfahren umfasst ausschließlich Grundstücke innerhalb der Gemarkung Asmushausen. Die Abgrenzungen sind in der Gebietsübersichtskarte ersichtlich. Welche Grundstücke dem Verfahren im Einzelnen unterliegen, ist dem Flurstücksverzeichnis des Flurbereinigungsbeschlusses zu entnehmen.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 2 ha
Anzahl der Beteiligten 9
Anzahl der Flurstücke 28
Beteiligte Gemeinde/Stadt Stadt Bebra
Beteiligte Gemarkungen Asmushausen

Finanzierung

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU). Das Flurbereinigungsverfahren wird durch den Maßnahmenträger finanziert, soweit die Kosten von ihm verursacht wurden.

Ziele des Verfahrens

Ziel des Flurbereinigungsverfahrens ist die Revitalisierung des Ortskerns von Bebra-
Asmushausen, mit nachfolgend aufgeführten Maßnahmen:

  • Abbruch alter Bausubstanz, welche die Voraussetzung für eine Neuordnung schafft und somit ein ansprechendes Wohnumfeld im Ortskern ermöglicht,
  • ein bisher teilweise verrohrter, teilweise einbetonierter Bachlauf wird verlegt und als naturnahes und erlebbares Fließgewässer durch die Ortsmitte geführt,
  • mit der Gewässerumgestaltung ist die Erneuerung und der Neubau von Rahmenprofilen als Brückenbauwerke verbunden,
  • im Bereich des Gewässers entstehen Freiflächen und Kinderspielmöglichkeiten, die mit dem Element Wasser verknüpft sind,
  • die Umgestaltung der innerörtlichen Verkehrsflächen, im Besonderen der Ortsdurchgangstraße, zur Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsverhältnisse,
  • Förderung der Innenentwicklung durch Schaffung von zweckmäßigen, bebaubaren Grundstücken durch die Bodenordnung.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen 21.06.2012
Flurbereinigungsbeschluss 24.07.2012
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 27.08.2012
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 30.05.2014
Feststellung der Wertermittlung  
Abfindungswunschtermin 10/2019
Abfindungsvereinbarung 05/2020
Allgemeiner Besitzübergang  
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Sachbearbeitung

Tobias Mand
Telefon: +49(611)535-2313
E-Mail: tobias.mand@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens
Dorfinnenentwicklung Bebra-Asmushausen
c/o Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
Hans-Scholl-Straße 6

34576 Homberg (Efze)

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