Verfahrensgebiet
Das Verfahren umfasst ausschließlich Grundstücke innerhalb der Gemarkung Asmushausen. Die Abgrenzungen sind in der Gebietsübersichtskarte ersichtlich. Welche Grundstücke dem Verfahren im Einzelnen unterliegen, ist dem Flurstücksverzeichnis des Flurbereinigungsbeschlusses zu entnehmen.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 2 ha |
Anzahl der Beteiligten | 9 |
Anzahl der Flurstücke | 28 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Stadt Bebra |
Beteiligte Gemarkungen | Asmushausen |
Finanzierung
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU). Das Flurbereinigungsverfahren wird durch den Maßnahmenträger finanziert, soweit die Kosten von ihm verursacht wurden.
Ziele des Verfahrens
Ziel des Flurbereinigungsverfahrens ist die Revitalisierung des Ortskerns von Bebra-
Asmushausen, mit nachfolgend aufgeführten Maßnahmen:
- Abbruch alter Bausubstanz, welche die Voraussetzung für eine Neuordnung schafft und somit ein ansprechendes Wohnumfeld im Ortskern ermöglicht,
- ein bisher teilweise verrohrter, teilweise einbetonierter Bachlauf wird verlegt und als naturnahes und erlebbares Fließgewässer durch die Ortsmitte geführt,
- mit der Gewässerumgestaltung ist die Erneuerung und der Neubau von Rahmenprofilen als Brückenbauwerke verbunden,
- im Bereich des Gewässers entstehen Freiflächen und Kinderspielmöglichkeiten, die mit dem Element Wasser verknüpft sind,
- die Umgestaltung der innerörtlichen Verkehrsflächen, im Besonderen der Ortsdurchgangstraße, zur Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsverhältnisse,
- Förderung der Innenentwicklung durch Schaffung von zweckmäßigen, bebaubaren Grundstücken durch die Bodenordnung.