Verfahrensgebiet
In den vergangenen Jahrzehnten hat sich das Bild der Landschaft an der Bergstraße verändert. Insbesondere durch den Rückzug des Weinbaus aus den wirtschaftlich ungünstigen Steillagen und dem weitgehenden Verzicht auf die obstbauliche Nutzung der Flächen, ist eine zunehmende Verbrachung zu beobachten. Die über viele Jahrzehnte entstandene Kulturlandschaft, deren Bild von der menschlichen Nutzung geprägt wurde, entwickelt sich so in eine Richtung, die den Zielen im Hinblick auf die Erhaltung des Weinbaus, der Förderung des Fremdenverkehrs und der Erhaltung der ökologischen Vielfalt entgegensteht.
Um dieser Entwicklung wirksam entgegen zu wirken, haben die Städte Bensheim, Zwingenberg und Heppenheim eine Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung (AEP) in Auftrag gegeben. Für Teilbereiche wurden noch ergänzend vertiefende Untersuchungen durchgeführt.
Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse wurden dann die Gebiete ermittelt, die vorrangig in einem einheitlichen Flurbereinigungsverfahren bearbeitet werden sollen.
Für die Stadt Bensheim handelt es sich um den Bereich Hemsberg mit Hahnberg und für die Stadt Zwingenberg um den Bereich Alte Burg.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 70 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 400 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 650 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Städte Bensheim, Zwingenberg und Heppenheim |
Beteiligte Gemarkungen | Bensheim, Zell, Zwingenberg, Heppenheim, Unter-Hambach |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
- Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
- Zuschüsse der Europäischen Union (EU)
Ziele des Verfahrens
- Verbesserung der Erschließung
- Sicherung der Erschließung durch Ausweisung der Wegeparzellen und Überführung in das Eigentum der Städte
- Verbesserung der Bewirtschaftung durch Zusammenlegung und Verebnung der Flächen, Schaffung größerer Bewirtschaftungseinheiten
- Schaffung der Voraussetzung für eine maschinelle Bewirtschaftung
- Sicherung und Entwicklung von Biotopen
- Stärkung von Freizeit und Erholung.