Eine Straße führt unter einer Brücke durch, im Hintergrund Wald

Birkenau - B38a

Kreis Bergstraße

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Die Gemeinde Birkenau liegt im südlichen Teil des Landkreises Bergstraße.
Im Westen hat die Gemeinde Birkenau eine gemeinsame Grenze mit dem Land Baden-Württemberg.
Die Entfernung zur Kreisstadt Heppenheim beträgt 15 km sowie nach Weinheim 7 km, Mannheim 20 km und Heidelberg 22 km.

Neben der bestehenden Bundesstraße B 38, die die Gemeinde Birkenau an das überörtliche Verkehrsnetz anbindet, durchquert die Eisenbahnlinie Weinheim – Fürth das Gemeindegebiet.
Beide Verkehrslinien durchschneiden die Ortsmitten von Birkenau und Reisen.

Der Ortsteil Nieder-Liebersbach ist über die K 11 von Birkenau und über die Gemeindestraße von Reisen an das überörtliche Straßennetz angebunden.
Das Verfahrensgebiet hat eine Größe von 590 ha mit ungefähr 350 Beteiligten.
Zum Verfahrensgebiet gehören Teile der Gemarkungen Birkenau, Reisen, Nieder – Liebersbach und Mörlenbach.

Das Verfahren wurde mit Beschluss vom 17.07.1989 angeordnet. Die letzte Änderung des Verfahrensgebietes erfolgte mit dem 3. Änderungsbeschluss vom 29.09.2010.

Verfahrensdaten

Übersicht der Verfahrensdaten
VerfahrensartFlurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgrößeca. 590 ha
Anzahl der Beteiligtenca. 350
Anzahl der Flurstückeca. 1250
Beteiligte Gemeinde/StadtGemeinde Birkenau, Gemeinde Mörlenbach
Beteiligte GemarkungenBirkenau, Reisen, Nieder-Liebersbach, Mörlenbach

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen
von 1.495.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.

Ziele des Verfahrens

Durch die Straßenbaumaßnahme der B 38 A in den Gemarkungen Birkenau, Reisen und Nieder-Liebersbach werden ländliche Grundstücke in großem Umfang in Anspruch genommen.

  • Der entstehende Landverlust soll in dem Flurbereinigungsverfahren auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt werden, um damit eine Gefährdung der von der Baumaßnahme unmittelbar betroffenen Betriebe zu vermeiden.
  • Zur Deckung des Flächenbedarfs wurden von der Straßenbauverwaltung Ersatzflächen angekauft, die jedoch überwiegend außerhalb des Trassenbereichs liegen.
  • Die erheblichen landeskulturellen Schäden, insbesondere die Durchschneidung des landwirtschaftlichen Wege- und Gewässernetzes und die Entstehung von unwirtschaftlich geformten Restflächen sollen durch die Neuanlage des Wege- und Gewässernetzes beseitigt werden.
  • Neben der Beseitigung der landeskulturellen Schäden sollen weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur durchgeführt werden. Dabei stehen die Erschließung der Grundstücke durch öffentliche Wege und der Ausbau eines bedarfsgerechten Wegenetzes im Vordergrund.
  • Des Weiteren sollen notwendige Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ermöglicht werden.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Übersicht des Verfahrensablaufs
Einleitende Informationenx
Anordnungsbeschlussx
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaftx
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplanx
Feststellung der Wertermittlungx
Allgemeiner Besitzübergangx
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanesx
Eintritt des neuen Rechtszustandesx
Berichtigung der öffentlichen Bücherx
Schlussfeststellungx

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