Verfahrensgebiet
Das Verfahrensgebiet des Flurbereinigungsverfahrens Borken-Fischteich befindet sich in den Gemeindegebieten der Stadt Borken (Hessen) und der Gemeinde Neuental im Schwalm-Eder-Kreis im Bereich des Haarhäuser Sees (auch als „Fischteich Borken“ bezeichnet) ca. 650 m südlich der Ortslage von Haarhausen.
Das Verfahren beinhaltet Teile der Gemarkungen Dillich, Haarhausen und Neuenhain, es hat eine Gesamtgröße von ca. 28 ha.
Bei dem heutigen See handelt es sich um einen Teil des rekultivierten Braunkohle-Tagebaus Dillich. Die Grundstücksstruktur entspricht nicht den realen Verhältnissen.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Vereinfachte Flurbereinigung nach §86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 28 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 13 |
Anzahl der Flurstücke |
ca. 120 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Stadt Borken (Hessen), Gemeinde Neuental |
Beteiligte Gemarkungen | Dillich, Haarhausen, Neuenhain |
Finanzierung
Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten können z. B. entstehen für Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche - nach der derzeit gültigen Finanzierungsrichtlinie - mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden nach derzeit gültiger Finanzierungsrichtlinie gefördert über:
- Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
- Zuschüsse der Europäischen Union (EU)
Ziele des Verfahrens
Das Flurbereinigungsverfahren dient insbesondere der Auflösung von Landnutzungskonflikten aufgrund sich überlagernder Nutzungsansprüche zwischen den Bereichen Landwirtschaft, Umweltschutz, Natur und Wasser.
Eine erforderliche Neuordnung des Grundbesitzes und die Zusammenlegung von zersplitterten Eigentumsverhältnissen unter Berücksichtigung der verschiedenartigen Nutzungs-, bzw. Bewirtschaftungsverhältnisse soll durchgeführt werden. Die Abgrenzung der Flurstücke soll an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.
Eine Verbesserung der naturnahen Entwicklung sowie des ökologischen Zustands der Gewässer durch die Bereitstellung von Flächen für Uferrandstreifen und eine Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft durch bodenordnerische Maßnahmen soll erzielt werden.