Blick durch Bäume auf bewaldeten Hügel, im linken Vordergrund ein Wegweiser

Dietzhölztal-Straßebersbach

Die Gemeinde Dietzhölztal ist die nördlichste Gemeinde des Lahn-Dill-Kreises in Hessen.

Verfahrensgebiet

Siehe Gebietskarte.

Verfahrensdaten

Übersicht der Verfahrensdaten
VerfahrensartVereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
Verfahrensgrößeca. 166 ha
Anzahl der Beteiligtenca. 450
Anzahl der Flurstückeca. 1.200
Beteiligte Gemeinde/StadtDietzhölztal
Beteiligte GemarkungenStraßebersbach

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden, aber in diesem Verfahren von der Gemeinde Dietzhölztal übernommen werden.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss von 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, zur 

  • Schaffung der Grundlage für eine nachhaltige Waldbewirtschaftung -Mobilisierung und Generierung nachwachsender Rohstoffe durch Planung und Durchführung von Abholzungs- und Pflegemaßnahmen nach einer Waldwertermittlung durch Forst und Flurbereinigungsbehörde
  • Klärung und Ordnung der Eigentumsverhältnisse
  • Erhöhung der Rechtssicherheit durch Neuvermessung und Abmarkung der neuen Grundstücke
  • Grundstückszusammenlegung – Schaffung sinnvoller wirtschaftlicher Einheiten
  • Verbesserung der Grundstückserschließung durch maschinengeeignete Verbreiterung der Wege und Ausbaumaßnahmen im Wegenetz
  • Auflösung von Landnutzungskonflikten
  • Umsetzung von Maßnahmen der Landschaftspflege und des Gewässerschutzes
  • Förderung von Tourismusinfrastruktur und Naherholung, z.B. Instandsetzung und Beschilderung der Rad- und Wanderwege

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Übersicht des Verfahrensablaufs
Anordnungsbeschluss12.12.2012
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft27.03.2014
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan-
Feststellung der Wertermittlung-
Abfindungswunschtermin-
Abfindungsvereinbarung-
Allgemeiner Besitzübergang-
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes-
Eintritt des neuen Rechtszustandes-
Berichtigung der öffentlichen Bücher-
Schlussfeststellung-

Verfahrensleitung

Susanne Trautwein-Keller
Telefon: +49(611)535-3234
E-Mail: susanne.trautwein-keller@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Harald Hauer
Telefon: +49(611)535-3253
E-Mail: harald.hauer@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Dietzhölztal-Straßebersbach
c/o Amt für Bodenmanagement Marburg
Robert-Koch-Str. 17

35037 Marburg

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