Blick zwischen Bäumen auf Brückenunterseite

Eltville - Walluf

Eltville ist die größte Stadt im Rheingau, Rheingau-Taunus-Kreis in Hessen.

Verfahrensgebiet

Eine detaillierte Karte finden Sie im Downloadbereich.

Verfahrensdaten

Übersicht der Verfahrensdaten
VerfahrensartUnternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgrößeca. 467 ha
Anzahl der Beteiligtenca. 655 Eigentümer/Erbengemeinschaften
Anzahl der Flurstücke5.106
Beteiligte Gemeinde/StadtEltville, Walluf, Kiedrich, Wiesbaden
Beteiligte GemarkungenEltville, Martinsthal, Erbach, Niederwalluf, Oberwalluf, Kiedrich, Schierstein

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Sie werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen, können aber auch durch Dritte, bspw. durch die Gemeinde, übernommen werden.
Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig.
Ausführungskosten entstehen z.B. für Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums und Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Kosten für Maßnahmen, die durch das Vorhaben des Unternehmensträgers verursacht worden sind, muss der Unternehmensträger ersetzen.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich in diesem Verfahren mit einem allgemeinen Zuschuss von 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Die Förderung setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU). Die Eigenleistung wird hier von der Teilnehmergemeinschaft übernommen.

In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 8.450.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um

  • die im Zusammenhang mit dem Bau der Ortsumgehung (B 42) entstehenden landeskulturellen Nachteile möglichst zu vermeiden bzw. auszugleichen,
  • den entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen. Das Ausmaß der Verteilung des Landverlustes wurde im Einvernehmen mit der landwirtschaftlichen Berufsvertretung geregelt,
  • darüber hinaus Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Landeskultur durchzuführen.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Übersicht des Verfahrensablaufs
Anordnungsbeschluss10.10.1988
1. Änderungsbeschluss31.07.1991
2. Änderungsbeschluss30.03.1998
3. Änderungsbeschluss21.12.2009
4. Änderungsbeschluss21.09.2011
5. Änderungsbeschluss10.06.2020
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft17.05.1989
Nachwahl zum Vorstand der Teilnehmergemeinschaft23.08.2005
Nachwahl zum Vorstand der Teilnehmergemeinschaft09.11.2005
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan30.09.2003
1. Änderung Wege- und Gewässerplan08.04.2009
2. Änderung Wege- und Gewässerplan16.10.2013
Feststellung der Wertermittlung (Boden)*03.02.2005
Feststellung der Änderung der Wertermittlung (Boden)*10.09.2020
Abfindungswunschtermin**seit 2003
Abfindungsvereinbarung**seit 2004
Vorläufige Besitzeinweisung**erste in 2005
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes-
Eintritt des neuen Rechtszustandes-
Berichtigung der öffentlichen Bücher-
Schlussfeststellung-

* Die Wertermittlungsfeststellung wird getrennt nach Boden (gesamtes Verfahrensgebiet, siehe Downloadbereich) und Rebaufwuchs (teilgebietsweise) durchgeführt.
** Die Abfindungswunschtermine, die Abfindungsvereinbarungen sowie die vorläufigen Besitzeinweisungen erfolgen teilgebietsweise.

Downloads

Verfahrensleitung

Tobias Wollenhaupt
Telefon: +49 (611) 535-6250
E-Mail: tobias.wollenhaupt@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Julian Jathe
Telefon: +49(611)535-6275
E-Mail: julian.jathe@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Eltville-Walluf-B 42
c/o Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
Berner Str. 11

65552 Limburg a. d. Lahn

Vorsitzender:
Herr Hans Peter Seyffardt
Hauptstraße 11

65344 Eltville am Rhein
Telefon +49(611)35 06 95

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