Dorf mit Kirche

Feldatal - Windhausen

Das Flurbereinigungs-Verfahrensgebiet umfasst die Gemarkung Windhausen ohne die Ortslage und ca. 71 ha landwirtschaftliche Nutzfläche aus der Gemarkung Kestrich. Ziele des Flurbereinigungsverfahrens sind die Verbesserung der Agrarstruktur sowie die Sicherung und den Erhalt der wertvollen Kulturlandschaft im Vogelsberg.

Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von 1092 ha.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Regelflurbereinigung nach § 1 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 1092 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 139
Anzahl der Flurstücke ca. 1055
Beteiligte Gemeinde/Stadt Gemeinde Feldatal
Beteiligte Gemarkungen Windhausen, Kestrich

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 1.980.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.
Die Eigenleistung wird von der Gemeinde Feldatal übernommen.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird aus folgenden Gründen durchgeführt:

  • Das landwirtschaftliche Wegenetz entspricht in Form und Ausbaugrad nicht den jetzigen und zukünftigen Erfordernissen. Größere Gewannlängen sind unbedingt notwendig. Die vorhandenen Wegebreiten sind unzureichend; eine generelle Verbreiterung wird angestrebt, damit die erforderlichen Ausbauarbeiten und Entwässerungsanlagen für die notwendige Befestigung geschaffen werden können. Teilweise sollen die Wege mit schwerer Befestigung ausgebaut werden.
  • Das Gewässernetz kann seine Funktion nur unzureichend erfüllen. Es fehlt teilweise die Vorflut für die Entwässerung der Grundstücke. Die Wegeseitengräben befinden sich in einem schlechten Zustand oder fehlen ganz. Hieraus ergeben sich nachteilige Wirkungen auf Befahrbarkeit der Wege und deren Unterhaltung.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen

2003/2004
Anordnungsbeschluss 30.03.2004
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 07.05.2003
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 30.01.2009
Feststellung der Wertermittlung 11.12.2017
Abfindungswunschtermin November / Dezember 2017
Abfindungsvereinbarung April bis Juni 2018
Allgemeiner Besitzübergang 09.07.2018
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Verfahrensleitung

Stefan Sudmeier
Telefon: +49(611) 535 -1460
E-Mail: stefan.sudmeier@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Marco Meier
Telefon: +49(611) 535 - 1445
E-Mail: marco.meier@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Feldatal-Windhausen
c/o Amt für Bodenmanagement Fulda
Washingtonallee 1

36041 Fulda

Telefon: +49(611) 535 -1000
E-Mail: info.afb-fulda@hvbg.hessen.de

Vorsitzender: Herr Thomas Steuernagel

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