Verfahrensgebiet
Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von 1092 ha.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Regelflurbereinigung nach § 1 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 1092 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 139 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 1055 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Gemeinde Feldatal |
Beteiligte Gemarkungen | Windhausen, Kestrich |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
- Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
- Zuschüsse der Europäischen Union (EU)
In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 1.980.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.
Die Eigenleistung wird von der Gemeinde Feldatal übernommen.
Ziele des Verfahrens
Das Flurbereinigungsverfahren wird aus folgenden Gründen durchgeführt:
- Das landwirtschaftliche Wegenetz entspricht in Form und Ausbaugrad nicht den jetzigen und zukünftigen Erfordernissen. Größere Gewannlängen sind unbedingt notwendig. Die vorhandenen Wegebreiten sind unzureichend; eine generelle Verbreiterung wird angestrebt, damit die erforderlichen Ausbauarbeiten und Entwässerungsanlagen für die notwendige Befestigung geschaffen werden können. Teilweise sollen die Wege mit schwerer Befestigung ausgebaut werden.
- Das Gewässernetz kann seine Funktion nur unzureichend erfüllen. Es fehlt teilweise die Vorflut für die Entwässerung der Grundstücke. Die Wegeseitengräben befinden sich in einem schlechten Zustand oder fehlen ganz. Hieraus ergeben sich nachteilige Wirkungen auf Befahrbarkeit der Wege und deren Unterhaltung.