Holzbrücke zwischen Bäumen und Büschen

Hadamar - Niederhadamar

Hadamar ist eine Stadt im Landkreis Limburg-Weilburg in Hessen. Sie grenzt an die Kreisstadt Limburg an der Lahn.

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Eine detaillierte Karte finden Sie im Downloadbereich.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 1FlurbG
Verfahrensgröße ca. 718 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 570 Eigentümer/Erbengemeinschaften
Anzahl der Flurstücke alter Bestand ca. 2.280, neuer Bestand ca. 1.280
Beteiligte Gemeinde/Stadt Hadamar, Elz
Beteiligte Gemarkungen Hadamar, Niederhadamar, Niederzeuzheim, Elz, Malmeneich

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Sie werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen, können aber auch durch Dritte, bspw. durch die Gemeinde, übernommen werden.
Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig.
Ausführungskosten entstehen z.B. für Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums und Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich in diesem Verfahren mit einem allgemeinen Zuschuss von 60 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Die Förderung setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU). Die Eigenleistung wird hier von der Stadt Hadamar, der Jagdgenossenschaft sowie der Teilnehmergemeinschaft übernommen.

In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 1.116.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um

  • die Produktivität der landwirtschaftlichen Betriebe durch die unwirtschaftlich geformten Besitzstücke durch Zusammenlegung der Besitzstücke zu verbessern,
  • die mangelhafte Erschließung der Grundstücke, die nicht für die Bedürfnisse einer zeitgemäßen Landbewirtschaftung ausreicht, zu beseitigen,
  • die gestörte Ertragsfähigkeit des Bodens durch Mängel an der Bodenstruktur und im Bodenwasserhaushalt zu verbessern,
  • die unzureichende Vernetzung mit naturnahen Landschaftselementen zu verbessern,
  • die Auenbereiche und Bachtäler besonders zu schützen,
  • den Erholungswert der Landschaft zu verbessern.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss x
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft x
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan x
Feststellung der Wertermittlung x
Abfindungswunschtermin x
Abfindungsvereinbarung x
Vorläufige Besitzeinweisung x
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes x
Eintritt des neuen Rechtszustandes x
Berichtigung der öffentlichen Bücher x
Schlussfeststellung x

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