Abgeschlossenes Verfahren
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
F 889
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
Siehe Gebietskarte mit Flurstücken.
Verfahrensart | Integralverfahren nach § 1 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 597 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 510 |
Anzahl der Flurstücke | alt: ca. 5.800, neu: 1.400 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Haiger |
Beteiligte Gemarkungen | Niederroßbach, Oberroßbach, Rodenbach |
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich in diesem Verfahren mit einem allgemeinen Zuschuss von 85 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU). Die Eigenleistung wird hier von der Stadt Haiger übernommen.
In diesem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 1.000.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.
Das Flurbereinigungsverfahren dient der Neuordnung des ländlichen Raumes nach den §§ 1, 37 FlurbG. Die Anordnung der Flurbereinigung erfolgte zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie zur Förderung der allgemeinen Landeskultur der Landentwicklung.
Im Flurbereinigungsbeschluß und im Erläuterungsbericht zum Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan sind folgende Ziele aufgeführt:
Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Anordnungsbeschluss | 11.12.1985 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 21.06.1988 |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | 03.12.1997 |
Feststellung der Wertermittlung | 02.12.2003 |
Abfindungswunschtermin | 2004 |
Abfindungsvereinbarung | 2005 |
Allgemeiner Besitzübergang | 01.08.2006 |
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | 10.04.2014 |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | 30.04.2017 |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | III. Quartal 2017 |
Schlussfeststellung | 02.11.2021 |
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Amt für Bodenmanagement Marburg
Telefon
Robert-Koch-Str. 17
35037 Marburg