Luftbild von Dorf mit Kirche

Hilders-Wickers B458

In dem Flurbereinigungsverfahren werden Trassen- und Ausgleichsflächen für den Bau der Ortsumgehung B 458 bereitgestellt. Der Landverlust wird auf einen größeren Kreis von Eigentümern verteilt. Durch die Neugestaltung des Wegenetzes und die Durchführung von Agrarstrukturmaßnahmen sollen die landwirtschaftlichen Betriebsbedingungen verbessert werden.

Lesedauer:4 Minuten

Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von 681 ha.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 681 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 180
Beteiligte Gemeinde/Stadt Gemeinde Hilders
Beteiligte Gemarkungen Batten, Brand, Wickers

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren nach § 87 FlurbG wird durchgeführt, um

  • den durch das Bauvorhaben entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen und damit wirtschaftliche Nachteile für einzelne Betroffene zu verringern,
  • die erheblichen landeskulturellen Schäden, insbesondere die Durchschneidung des landwirtschaftlichen Wege- und Gewässernetzes sowie landwirtschaftlicher Grundstücke durch Maßnahmen zur Neugestaltung des Flurbereinigungsgebietes zu beseitigen oder zu vermindern.

Die Durchführung weiterer agrarstruktureller Verbesserungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Förderung der allgemeinen Landeskultur, hier insbesondere Maßnahmen, die der Erhaltung der Kulturlandschaft Rhön unter Berücksichtigung der Lage im Biosphärenreservat Rhön dienen und im gemeinschaftlichen Interesse liegen, ist grundsätzlich möglich.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen 2008/2009
Anordnungsbeschluss 13.05.2009
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 04.11.2009
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan  
Feststellung der Wertermittlung  
Abfindungswunschtermin  
Abfindungsvereinbarung  
Allgemeiner Besitzübergang  
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Verfahrensleitung

Kai Witte
Telefon: +49(611) 535 - 1159
E-Mail: kai.witte@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Wolfgang Regler
Telefon: +49(611) 535 - 1164
E-Mail: wolfgang.regler@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Hilders – Wickers B 458
c/o Amt für Bodenmanagement Fulda
Washingtonallee 1

36041 Fulda

Telefon: +49(611) 535 - 1000
E-Mail: info.afb-fulda@hvbg.hessen.de

Vorsitzender:
Herr Oliver Schaub

Schlagworte zum Thema