Verfahrensgebiet
Hohenroda ist eine Gemeinde im Landkreis Hersfeld-Rotenburg in Osthessen an der Landesgrenze zu Thüringen.
Geographisch gehört Hohenroda zur Kuppenrhön.
Der Name „Ulstersack“ leitet sich von der Form seiner Fläche ab, die eine sackförmige Enklave in der Landesgrenze zwischen Hessen und Thüringen abbildet.
Das Flurbereinigungsgebiet umfasst rund 35 ha, davon 1 ha Wald und 28 ha Grünland und liegt zwischen den Thüringer Orten Wenigentaft und Pferdsdorf.
Dabei stellt die Ulster die Ostgrenze des Verfahrensgebiets dar. Die übrige Begrenzung des Planungsraums folgt der hessisch-thüringischen Landesgrenze, die das Gebiet fast vollständig umschließt.
Die topographische Westgrenze des Gebietes bildet die Trasse eines ehemaligen Eisenbahnkörpers (frühere Ulstertal-Bahn).
Welche Grundstücke dem Verfahren im Einzelnen unterliegen, ist nach Anordnung des Verfahrens dem Flurbereinigungsbeschluss zu entnehmen.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 35 ha |
Anzahl der Beteiligten | 20 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 80 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Hohenroda |
Beteiligte Gemarkungen | Mansbach |
Finanzierung
Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc.
Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung des Verfahrens. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z.B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Wertermittlung der Flächen sowie Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen – nach der derzeitig gültigen Finanzierungsrichtlinie - mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Der nach Förderung verbleibende und von der Teilnehmergemeinschaft zu tragende Eigenanteil wird voraussichtlich von der Gemeinde Hohenroda übernommen.
Ziele des Verfahrens
- Sowohl in der hessischen als auch in der thüringischen Ulsteraue wurde seit Anfang der 1990 er Jahre eine Vielzahl von Maßnahmen durchgeführt um den Fluss zu revitalisieren, so auch im unmittelbaren Unter- und Oberlauf des Ulstersacks. Dies soll nun auch im Ulstersack selbst seine Fortsetzung finden.
- Im Maßnahmenplan des Bewirtschaftungsplans zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist die Entfesselung der Ulster durch Entnahme der bestehenden Ufersicherungen geplant um das Gewässer zu dynamisieren und gewässertypische Sohl-, Ufer- und Auenstrukturen zu entwickeln.
- Ziel des Flurbereinigungsverfahrens ist es daher, im Areal des Ulstersacks weitgehend flussparallel einen Uferrandstreifen auszuweisen, um eine Revitalisierung der Ulster im Sinne der WRRL zu ermöglichen.
- Um Nutzungskonflikte zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Wasserwirtschaft zu entflechten, sollen die überwiegend landwirtschaftlich genutzten Grünlandgrundstücke im Verfahrensgebiet räumlich daran anschließend zusammengelegt und nach Lage, Form und Größe zweckmäßig neugestaltet werden. Unter Berücksichtigung der Pachtverhältnisse sollen dadurch Bewirtschaftungsvereinfachungen für die landwirtschaftlichen Betriebe erreicht werden.
- Weiterer Neuordnungsbedarf ergibt sich aus der Notwendigkeit, die Erschließung des Verfahrensgebietes rechtlich sicher zu stellen.