Verfahrensgebiet
Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von 283 ha.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG |
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Verfahrensgröße | ca. 283 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 131 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 461 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Stadt Alsfeld, Stadt Kirtorf, Gemeinde Antrifttal |
Beteiligte Gemarkungen | Angenrod, Billertshausen, Ohmes, Heimertshausen, Ober-Gleen |
Finanzierung
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
- Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
- Zuschüsse der Europäischen Union (EU)
In dem Verfahren werden die entstehenden Ausführungskosten vom Träger der Maßnahme, dem Amt für Straßen- und Verkehrswesen Schotten, übernommen.
Ziele des Verfahrens
- Flächenbereitstellung für den Träger des Unternehmens.
- Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur.
- Auflösung von Landnutzungskonflikten.
- Durch Neuordnung des Grundbesitzes soll eine zweckmäßige Gestaltung des Flurbereinigungsgebietes erreicht und Bewirtschaftungsvereinfachungen (Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen) für die landwirtschaftlichen Betriebe ermöglicht werden.
- Das Wegenetz soll den Anforderungen der neuzeitlichen Bewirtschaftungsweisen angepasst werden. Die stark beanspruchten Hauptwirtschaftswege sind so auszubauen, dass eine hohe Tragfähigkeit und gute Befahrbarkeit ganzjährig gewährleistet ist. Die außerlandwirtschaftliche Bedeutung der Wege, vor allem als Rad- und Wandwege, ist zu berücksichtigen.
- Maßnahmen zur Förderung der Landschaftspflege und des Naturschutzes sind durchzuführen. Insbesondere soll die naturnahe Entwicklung der Fließgewässer gefördert werden.