Straße mit Fahrzeugen

Malsfeld K20

Malsfeld ist eine Gemeinde im Schwalm-Eder-Kreis in Hessen.

Lesedauer:4 Minuten

Verfahrensgebiet

Zum Verfahrensgebiet gehören alle in ihm liegenden Grundstücke. Diese werden im Flurbereinigungsbeschluss und in Änderungsbeschlüssen einzeln aufgeführt und nachrichtlich in Gebietskarten dargestellt. Die Beschlüsse und Gebietskarten finden Sie unter "Downloads".

Verfahrensdaten

Verfahrensart Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße 582 ha
Anzahl der Eigentumsverhältnisse 110
Anzahl der Flurstücke 752
Beteiligte Gemeinde/Stadt Gemeinde Malsfeld, Stadt Melsungen
Beteiligte Gemarkungen Beiseförth, Dagobertshausen, Elfershausen, Malsfeld, Ostheim, Adelshausen

Finanzierung

Die Kosten von Flurbereinigungsverfahren gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation (Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc). Diese Kosten trägt das Land Hessen im Regelfall in voller Höhe. In Unternehmensflurbereinigungen nach § 87 FlurbG hat der Unternehmensträger den von ihn verursachten Anteil an den Verfahrenskosten zu tragen.

Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z.B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung der neuen Grundstücke oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen. In Unternehmensflurbereinigungen nach § 87 FlurbG hat der Unternehmensträger der Teilnehmergemeinschaft den Anteil an den Ausführungskosten zu erstatten, der durch das Unternehmen verursacht worden ist.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit einem allgemeinen Zuschusssatz von 55 bis zu 75 % an den zuwendungsfähigen Ausführungskosten der Teilnehmergemeinschaft. Dieser Zuschuss setzt sich aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen und einer Förderung der Europäischen Union (EU) zusammen.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt,

  • um den durch das Bauvorhaben entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen und
  • um Nachteile für die allgemeine Landeskultur, die durch das Unternehmen entstehen zu vermeiden bzw. zu mindern.

Die Gründe können dem Flurbereinigungsbeschluss und den Änderungsbeschlüssen entnommen werden.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen x
Flurbereinigungsbeschluss

05.06.2003
06.12.2004
20.08.2015
30.06.2016

Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 26.02.2004
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 24.04.2009
Feststellung der Wertermittlung  
Abfindungswunschtermin  
Abfindungsvereinbarung  
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung

Verfahrensleitung

Nina Schäfer
Telefon : +49(611)535-2256
E-Mail: nina.schaefer@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Martin Bigge
Telefon: +49(611)535-2129
E-Mail: martin.bigge@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Malsfeld K20
c/o Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
Hans-Scholl-Straße 6

34576 Homberg (Efze)

Telefon: +49(611)535-2000
E-Mail: info.afb-homberg@hvbg.hessen.de

Vorsitzender: Falk Landesfeind

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