Verfahrensgebiet
Zum Verfahrensgebiet gehören alle in ihm liegenden Grundstücke. Diese werden im Flurbereinigungsbeschluss und in Änderungsbeschlüssen einzeln aufgeführt und nachrichtlich in Gebietskarten dargestellt. Die Beschlüsse und Gebietskarten finden Sie unter "Downloads".
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG |
Verfahrensgröße | 582 ha |
Anzahl der Eigentumsverhältnisse | 110 |
Anzahl der Flurstücke | 752 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Gemeinde Malsfeld, Stadt Melsungen |
Beteiligte Gemarkungen | Beiseförth, Dagobertshausen, Elfershausen, Malsfeld, Ostheim, Adelshausen |
Finanzierung
Die Kosten von Flurbereinigungsverfahren gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation (Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc). Diese Kosten trägt das Land Hessen im Regelfall in voller Höhe. In Unternehmensflurbereinigungen nach § 87 FlurbG hat der Unternehmensträger den von ihn verursachten Anteil an den Verfahrenskosten zu tragen.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z.B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung der neuen Grundstücke oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen. In Unternehmensflurbereinigungen nach § 87 FlurbG hat der Unternehmensträger der Teilnehmergemeinschaft den Anteil an den Ausführungskosten zu erstatten, der durch das Unternehmen verursacht worden ist.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit einem allgemeinen Zuschusssatz von 55 bis zu 75 % an den zuwendungsfähigen Ausführungskosten der Teilnehmergemeinschaft. Dieser Zuschuss setzt sich aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen und einer Förderung der Europäischen Union (EU) zusammen.
Ziele des Verfahrens
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt,
- um den durch das Bauvorhaben entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen und
- um Nachteile für die allgemeine Landeskultur, die durch das Unternehmen entstehen zu vermeiden bzw. zu mindern.
Die Gründe können dem Flurbereinigungsbeschluss und den Änderungsbeschlüssen entnommen werden.