Allgemeines
Das Regierungspräsidium Kassel plant gemeinsam mit den Städten Bad Sooden-Allendorf und Witzenhausen eine Renaturierung der Werra zwischen dem Witzenhäuser Stadtteil Werleshausen und der Gemeinde Lindewerra in Thüringen. Der überwiegende Teil der Maßnahmen liegt auf hessischem Gebiet in der Gemarkung Oberrieden, Stadtteil von Bad Sooden-Allendorf. Die Maßnahme soll als Synergiemaßnahme zugleich Ziele der FFH-Richtlinie und der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie verfolgen und kann zu hundert Prozent vom Land Hessen gefördert werden. Zielsetzung der Planung ist eine strukturelle Aufwertung des Gewässers im Sinne der europäischen Wasserrahmenrichtlinie.
Als Nebeneffekt wird das Ufer am Prallhang mit dem angrenzenden Verbindungsweg (Radweg) gesichert. Die Renaturierung erhöht die Attraktivität des Raumes aus touristischer Sicht.
Ein vorhandener Radweg soll durch Bodenordnung in das Eigentum der Stadt Bad Sooden-Allendorf gebracht werden.
In einem anderen Bereich des Verfahrens, in der Gemarkung Bad Sooden-Allendorf, wird um die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen für die Bewirtschafter aus Ellershausen sicherzustellen, eine auf 3 t abgetonnte Brücke grundhaft erneuert. Die Brücke ist im landwirtschaftlichen Wegenetz wichtig, da die alternative Zuwegung des südlich gelegenen Bereiches durch das Kurgebiet von Bad Sooden führt. Der Bereich wird als Exklave zu dem geplanten ‚Flurbereinigungsgebiet Oberrieden hinzugezogen.
Verfahrensgebiet
Oberrieden ist ein Stadtteil von Bad Sooden-Allendorf und Werleshausen ein Stadtteil von Witzenhausen.
Geografisch liegen beide Gemarkungen im Werra-Meißner-Kreis an der Werra an der Grenze zu Thüringen und gehört zum Geo-Naturpark Frau-Holle-Land.
Das Flurbereinigungsgebiet umfasst rund 108 ha im Bereich der Werraschleife Oberrieden,
Welche Grundstücke dem Verfahren im Einzelnen unterliegen, ist nach Anordnung des Verfahrens dem Flurbereinigungsbeschluss zu entnehmen.
Verfahrensdaten
Verfahrensart | Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 108 ha |
Anzahl Eigentümer/innen | ca. 85 |
Anzahl der Flurstücke | 242 |
Beteiligte Gemeinden | Bad Sooden-Allendorf und Witzenhausen |
Beteiligte Gemarkungen | Oberrieden, Werleshausen, Bad Sooden-Allendorf |
Finanzierung
Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc.
Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung des Verfahrens. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z.B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Wertermittlung der Flächen sowie Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen – nach der derzeitig gültigen Finanzierungsrichtlinie - mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Der nach Förderung verbleibende und von der Teilnehmergemeinschaft zu tragende Eigenanteil wird voraussichtlich von der Stadt Bad Sooden-Allendorf und dem Regierungspräsidium (Obere Naturschutzbehörde) übernommen.
Ziele des Verfahrens
Die Bereitstellung der benötigten Flächen erfolgt neben dem Ankauf betroffener Grundstücke auch durch den Erwerb von Tauschflächen, um damit den Flächenbedarf auf einen größeren Eigentümer- bzw. Bewirtschafterkreis verteilen zu können.
Nutzungskonflikte zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Wasserwirtschaft sollen durch Zusammenlegung und zweckmäßiger Neugestaltung der überwiegend landwirtschaftlich genutzten Grundstücke im Verfahrensgebiet beseitigt werden.
Durch Verbesserung der Infrastruktur wird die Erschließung eines räumlich begrenzten landwirtschaftlich genutzten Bereichs sichergestellt.