Blick über Felder mit Bäumen auf eine Ortschaft am Hang

Ortenberg-Eckartsborn

Die Stadt Ortenberg liegt im östlichen Wetteraukreis am Südwestrand vom Vogelsberg und ist sehr hügelig.

Lesedauer:3 Minuten

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Die Stadt Ortenberg liegt im östlichen Wetteraukreis am Südwestrand vom Vogelsberg und ist sehr hügelig. Die Gemarkung Eckartsborn wird von der Nidder aus nordöstlicher in südwestliche Richtung durchquert.
Das Verfahren enthält überwiegend die Gemarkung Eckartsborn aber auch einen kleinen Teil vom Niddaer Stadtteil Schwickartshausen. Das Verfahren hat eine Gesamtgröße von ca. 316 Hektar.

Verfahrensdaten

Verfahrensart

Flurbereinigung nach § 91 FlurbG

Verfahrensgröße

ca. 316 ha

Anzahl der Beteiligten

ca. 168

Anzahl der Flurstücke

ca. 875

Beteiligte Gemeinde/Stadt

Stadt Ortenberg, Stadt Nidda

Beteiligte Gemarkungen

Eckartsborn, Schwickartshausen

Finanzierung

Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z.B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die Ausführungskosten werden von der Teilnehmergemeinschaft getragen. Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen mit einem allgemeinen Zuschuss in Höhe von 55 bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bunde und des Landes Hessen sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um die Produktion- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft zu verbessern sowie die allgemeine Landeskultur und die Landentwicklung zu fördern.
Die bäuerlichen Familienbetriebe sind bei der Erhaltung der Kulturlandschaft zu unterstützen. Maßnahmen, die der Bewirtschaftungserleichterung und der Einsparung von Kosten, Arbeitszeit und Energie dienen, sollen durchgeführt werden. Eine Sicherung und Verbesserung des Naturhaushaltes soll erzielt werden
Maßnahmen, die dazu dienen, die genannten Ziele zu realisieren sind vor allem:

  • Beseitigung der starken Besitzzersplitterung
  • Schaffung größerer Wirtschaftseinheiten durch Zusammenlegung von Eigentums- und Pachtgrundstücken
  • Verbesserung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse
  • Unterstützung der extensiven Landbewirtschaftung durch Hilfen bei der Weideführung
  • Erhaltung, Sicherung und ergänzende Vernetzung bestehender Landschaftselemente
  • Förderung des Streuobstbaues durch Bereitstellung von Pflanzmaterial

Die Einbeziehung der Waldflächen erfolgt zur Regelung der Feld-/Waldgrenze und zur Sicherung und Verbesserung der Waldränder unter Beachtung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie aus vermessungstechnischen Gründen.

Die im Flurbereinigungsbeschluss von 1990 zur Einleitung des Verfahrens aufgeführten Gründe gelten unverändert weiter. Aufgrund der wirtschaftlich immer schwieriger werdenden Situation musste untersucht werden, ob die aufgeführten Ziele und geplanten Maßnahmen schneller und mit geringerem finanziellem Aufwand erreicht werden können. Dies wurde im Jahr 2009 durch die Fortführung der Flurbereinigung als Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren möglich.

Da in Eckartsborn aufgrund einer Erstbereinigung kein grundlegend neues Wegenetz erforderlich ist, kann eine Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen durch größere Wirtschaftseinheiten im Wesentlichen durch Zusammenlegung der Besitz- und Eigentumsstücke und dem Wegfall überflüssiger Wege erreicht werden.

Durch die Verkleinerung des Verfahrensgebietes werden Kosten eingespart und die Vorteile der Flurbereinigung schneller erreicht. Aus dem Verfahren wurden die Flächen ausgeschlossen, für die in einem Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren keine Vorteile zu erwarten sind.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss 05.07.1990
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 01.11.1990
Fortführungsbeschluss 05.10.2009
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan entfällt
Feststellung der Wertermittlung 17.07.2012
Abfindungswunschtermin 2012
Abfindungsvereinbarung 2013
Allgemeiner Besitzübergang 27.08.2013
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 29.09.2016
Eintritt des neuen Rechtszustandes 20.12.2017
Berichtigung der öffentlichen Bücher 09.01.2018
Schlussfeststellung

13.09.2019

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