Abgeschlossenes Verfahren
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
Z 1854
Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.
Die Stadt Ortenberg liegt im östlichen Wetteraukreis am Südwestrand vom Vogelsberg und ist sehr hügelig. Die Gemarkung Eckartsborn wird von der Nidder aus nordöstlicher in südwestliche Richtung durchquert.
Das Verfahren enthält überwiegend die Gemarkung Eckartsborn aber auch einen kleinen Teil vom Niddaer Stadtteil Schwickartshausen. Das Verfahren hat eine Gesamtgröße von ca. 316 Hektar.
Verfahrensart |
Flurbereinigung nach § 91 FlurbG |
Verfahrensgröße |
ca. 316 ha |
Anzahl der Beteiligten |
ca. 168 |
Anzahl der Flurstücke |
ca. 875 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt |
Stadt Ortenberg, Stadt Nidda |
Beteiligte Gemarkungen |
Eckartsborn, Schwickartshausen |
Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z.B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die Ausführungskosten werden von der Teilnehmergemeinschaft getragen. Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzflächen mit einem allgemeinen Zuschuss in Höhe von 55 bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bunde und des Landes Hessen sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).
Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um die Produktion- und Arbeitsbedingungen in der Landwirtschaft zu verbessern sowie die allgemeine Landeskultur und die Landentwicklung zu fördern.
Die bäuerlichen Familienbetriebe sind bei der Erhaltung der Kulturlandschaft zu unterstützen. Maßnahmen, die der Bewirtschaftungserleichterung und der Einsparung von Kosten, Arbeitszeit und Energie dienen, sollen durchgeführt werden. Eine Sicherung und Verbesserung des Naturhaushaltes soll erzielt werden
Maßnahmen, die dazu dienen, die genannten Ziele zu realisieren sind vor allem:
Die Einbeziehung der Waldflächen erfolgt zur Regelung der Feld-/Waldgrenze und zur Sicherung und Verbesserung der Waldränder unter Beachtung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie aus vermessungstechnischen Gründen.
Die im Flurbereinigungsbeschluss von 1990 zur Einleitung des Verfahrens aufgeführten Gründe gelten unverändert weiter. Aufgrund der wirtschaftlich immer schwieriger werdenden Situation musste untersucht werden, ob die aufgeführten Ziele und geplanten Maßnahmen schneller und mit geringerem finanziellem Aufwand erreicht werden können. Dies wurde im Jahr 2009 durch die Fortführung der Flurbereinigung als Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren möglich.
Da in Eckartsborn aufgrund einer Erstbereinigung kein grundlegend neues Wegenetz erforderlich ist, kann eine Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen durch größere Wirtschaftseinheiten im Wesentlichen durch Zusammenlegung der Besitz- und Eigentumsstücke und dem Wegfall überflüssiger Wege erreicht werden.
Durch die Verkleinerung des Verfahrensgebietes werden Kosten eingespart und die Vorteile der Flurbereinigung schneller erreicht. Aus dem Verfahren wurden die Flächen ausgeschlossen, für die in einem Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren keine Vorteile zu erwarten sind.
Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Anordnungsbeschluss | 05.07.1990 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 01.11.1990 |
Fortführungsbeschluss | 05.10.2009 |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | entfällt |
Feststellung der Wertermittlung | 17.07.2012 |
Abfindungswunschtermin | 2012 |
Abfindungsvereinbarung | 2013 |
Allgemeiner Besitzübergang | 27.08.2013 |
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | 29.09.2016 |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | 20.12.2017 |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | 09.01.2018 |
Schlussfeststellung |
13.09.2019 |
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Amt für Bodenmanagement Büdingen
Telefon
Bahnhofstraße 33
63654 Büdingen