Aktuelles
Öffentliche Bekanntmachung
Bitte beachten Sie im Downloadbereich unter "Änderungsbeschlüsse" die Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte.
VF 2092
Bitte beachten Sie im Downloadbereich unter "Änderungsbeschlüsse" die Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte.
Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von ca. 40 ha.
Verfahrensart | Flurbereinigung nach § 86 FlurbG |
Verfahrensgröße | ca. 40 ha |
Anzahl der Beteiligten | ca. 54 |
Anzahl der Flurstücke | ca. 120 |
Beteiligte Gemeinde/Stadt | Stadt Erbach |
Beteiligte Gemarkungen | Schönnen, Ebersberg, Haisterbach |
Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.
Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.
Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.
Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.
Die Ausführungskosten werden gefördert über:
Das geplante Flurneuordnungsverfahren Schönnen wurde auf Grund eines Antrages des Wasserverbandes Mümling vom 29.09.2011 eingeleitet. Der Verband will im vorgesehen Verfahrensgebiet ein Hochwasserrückhaltebauwerk errichten und Uferrandstreifen im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, entlang der Mümling ausweisen. Die Genehmigungsplanung für das Hochwasserrückhaltebauwerk wurde vom Wasserverband dem Regierungspräsidium in Darmstadt vorgelegt. Das Regierungspräsidium Darmstadt hat die Plangenehmigung für die Aktivierung von Retentionsraum an der Mümling in der Gemarkung Schönnen und Ebersberg am 31. Mai 2013 erteilt.
Das geplante Verfahrensgebiet befindet sich im Bereich der Stadt Erbach und umfasst Flächen der Gemarkungen Schönnen, Ebersberg und Haisterbach.
Ziele des Flurbereinigungsverfahrens sind die Verbesserung der Infrastruktur und die Wettbewerbsfähigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe. In Bereichen mit Besitzzersplitterung sollen die Grundstücke zu größeren Bewirtschaftungseinheiten zusammengelegt werden. Dabei auftretende Nutzungskonflikte gilt es im Verfahren zu entschärfen.
Die genannten Ziele und deren Umsetzung lassen sich in einem vereinfachten Flurbereinigungsverfahren nach dem § 86 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG umsetzen. Das Verfahrensgebiet wurde gem. § 7 FlurbG so abgegrenzt, dass die oben stehenden Ziele erreicht werden.
Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.
Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.
Einleitende Informationen | 27.08.2012 |
Flurbereinigungsbeschluss | 12.12.2012 |
1. Änderungsbeschluss | 14.09.2020 |
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft | 13.06.2013 |
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan | Kein Plan nach § 41 FlurbG |
Feststellung der Wertermittlung | 19.05.2021 |
Allgemeiner Besitzübergang | 15.09.2022 |
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes | |
Eintritt des neuen Rechtszustandes | |
Berichtigung der öffentlichen Bücher | |
Schlussfeststellung |
Zuständige Flurbereinigungsbehörde
Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Telefon
Odenwaldstraße 6
64646 Heppenheim
Ralf Ehlert
Telefon: +49(611)535-8225
E-Mail:
ralf.ehlert@hvbg.hessen.de
Corinna Gawlitt
Telefon: +49(611)535-8220
E-Mail:
corinna.gawlitt@hvbg.hessen.de
Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Schönnen
c/o Amt für Bodenmanagement Heppenheim
Odenwaldstraße 6
64646 Heppenheim
Telefon +49(611)535-8100
E-Mail
info.afb-heppenheim@hvbg.hessen.de
Vorsitzender: Herr Dr. Dingeldey