Wiese im Vordergrund, dahinter Straße und Dorf

Schwalmtal - Brauerschwend - B 254

Das Flurbereinigungsverfahren wird anlässlich der im Zuge der B 254 ausgebauten Ortsumgehung Schwalmtal- Brauerschwend durchgeführt. Das Verfahren beinhaltet vor allem Teile der Gemarkungen Brauerschwend, Hopfgarten und Renzendorf.

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von ca. 701 ha.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 701 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 171
Beteiligte Gemeinde/Stadt Stadt Alsfeld, Stadt Lauterbach, Gemeinde Schwalmtal
Beteiligte Gemarkungen Alsfeld, Altenburg, Reuters, Brauerschwend, Rainrod,
Renzendorf, Hergersdorf, Hopfgarten

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um 

  • den entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen. Die Abgrenzung des Flurbereinigungsgebietes wurde im Einvernehmen mit der landwirtschaftlichen Berufsvertretung geregelt.
  • Des Weiteren sollen Nachteile für die allgemeine Landeskultur, die durch das Unternehmen entstehen, vermieden bzw. verringert werden. Dabei handelt es sich insbesondere um die Beseitigung der Durchschneidungsschäden, Schaffung von wirtschaftlichen Grundstücksformen, Anlage und Ausbau eines funktionsgerechten landwirtschaftlichen Wege- und Grabennetzes und die Durchführung landespflegerischer Maßnahmen.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen 1995
Anordnungsbeschluss 31.08.1995
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 12.12.1995
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 20.12.1999
Feststellung der Wertermittlung 2012
Abfindungswunschtermin 2016/2012
Abfindungsvereinbarung 2011/2012
Allgemeiner Besitzübergang 24.07.2013
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 09.11.2018
Eintritt des neuen Rechtszustandes 05.12.2018
Berichtigung der öffentlichen Bücher 05.12.2018 / 07.02.2019
Schlussfeststellung 15.09.2022

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