Wiese im Vordergrund, dahinter Straße und Dorf

Schwalmtal - Brauerschwend - B 254

Das Flurbereinigungsverfahren wird anlässlich der im Zuge der B 254 ausgebauten Ortsumgehung Schwalmtal- Brauerschwend durchgeführt. Das Verfahren beinhaltet vor allem Teile der Gemarkungen Brauerschwend, Hopfgarten und Renzendorf.

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von ca. 701 ha.

Verfahrensdaten

Übersicht der Verfahrensdaten
VerfahrensartUnternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgrößeca. 701 ha
Anzahl der Beteiligtenca. 171
Beteiligte Gemeinde/StadtStadt Alsfeld, Stadt Lauterbach, Gemeinde Schwalmtal
Beteiligte GemarkungenAlsfeld, Altenburg, Reuters, Brauerschwend, Rainrod,
Renzendorf, Hergersdorf, Hopfgarten

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um 

  • den entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen. Die Abgrenzung des Flurbereinigungsgebietes wurde im Einvernehmen mit der landwirtschaftlichen Berufsvertretung geregelt.
  • Des Weiteren sollen Nachteile für die allgemeine Landeskultur, die durch das Unternehmen entstehen, vermieden bzw. verringert werden. Dabei handelt es sich insbesondere um die Beseitigung der Durchschneidungsschäden, Schaffung von wirtschaftlichen Grundstücksformen, Anlage und Ausbau eines funktionsgerechten landwirtschaftlichen Wege- und Grabennetzes und die Durchführung landespflegerischer Maßnahmen.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Übersicht des Verfahrensablaufs
Einleitende Informationen1995
Anordnungsbeschluss31.08.1995
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft12.12.1995
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan20.12.1999
Feststellung der Wertermittlung2012
Abfindungswunschtermin2016/2012
Abfindungsvereinbarung2011/2012
Allgemeiner Besitzübergang24.07.2013
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes09.11.2018
Eintritt des neuen Rechtszustandes05.12.2018
Berichtigung der öffentlichen Bücher05.12.2018 / 07.02.2019
Schlussfeststellung15.09.2022

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