Feld mit Traktor und Bäumen am Rand

Staufenberg - Mainzlar

Staufenberg ist eine Stadt im Norden des Landkreises Gießen.

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Siehe Gebietskarte mit Flurstücken.

Verfahrensdaten

Übersicht der Verfahrensdaten
VerfahrensartUnternehmensverfahren nach § 87 FlurbG
Verfahrensgrößeca. 57 ha
Anzahl der Beteiligtenca. 150
Anzahl der Flurstückealt: ca. 418, neu: 256
Beteiligte Gemeinde/StadtStadt Staufenberg
Beteiligte GemarkungenMainzlar, Daubringen, Staufenberg, Fronhausen

Finanzierung

Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.

Kosten für Maßnahmen, die durch das Vorhaben des Unternehmensträgers verursacht worden sind, sind von Unternehmensträgern zu zahlen.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um

  • die im Zusammenhang mit dem Bau der Ortsumgehung entstehenden landeskulturellen Nachteile zu vermeiden bzw. auszugleichen,
  • den entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen. Das Ausmaß der Verteilung des Landverlustes wurde im Einvernehmen mit der landwirtschaftlichen Berufsvertretung geregelt,
  • darüber hinaus Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur durchzuführen. Insbesondere bedarf es einer Verbesserung des Wege- und Gewässernetzes sowie der Anpassung der Grundstücksgrößen und –formen an neuzeitliche Bewirtschaftungsverhältnisse.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Übersicht des Verfahrensablaufs
Anordnungsbeschluss04.12.2002
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft23.04.2003
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan21.12.2015
Feststellung der Wertermittlung30.11.2015
Abfindungswunschtermin30.11. - 14.12.2015
Abfindungsvereinbarung09.05. - 09.06.2016
Allgemeiner Besitzübergang30.09.2016
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes29.06.2017
Eintritt des neuen Rechtszustandes28.12.2017
Berichtigung der öffentlichen BücherI 2018
Schlussfeststellung10.09.2018

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