Landstraße zwischen zwei grünen Böschungen

Wetter-B 252

Wetter ist eine Kleinstadt im Landkreis Marburg-Biedenkopf in Hessen. Die eher ungebräuchliche Bezeichnung Wetter (Hessen-Nassau) stammt aus der Zeit der Zugehörigkeit zur gleichnamigen preußischen Provinz und wurde im Wesentlichen nur von der Eisenbahn und der Post in den Stempeln benutzt.

Verfahrensgebiet

Siehe Gebietskarte.

Verfahrensdaten

Übersicht der Verfahrensdaten
VerfahrensartUnternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgrößeca. 1.314 ha
Anzahl der Beteiligtenca. 700
Anzahl der Flurstückeca. 2.744
Beteiligte Gemeinde/StadtStadt Wetter (Hessen)
Beteiligte GemarkungenAmönau, Niederwetter, Todenhausen, Wetter

Finanzierung

Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.
Kosten für Maßnahmen, die durch das Vorhaben des Unternehmensträgers verursacht worden sind, muss der Unternehmensträger ersetzen.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).

Ziele des Verfahrens

Ziel und Zweck des Flurbereinigungsverfahrens ist die Flächenbereitstellung für den Neubau der Bundesstraße B 252 einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Die Trasse der geplanten B 252 verläuft auf einer Länge von ca. 5,5 km im Stadtgebiet Wetter und zerschneidet das vorhandene Wege- und Gewässernetz sowie die landwirtschaftlichen Grundstücke erheblich.

Durch das Flurbereinigungsverfahren sollen diese Nachteile für die allgemeine Landeskultur, die durch die Baumaßnahme entstehen, möglichst vermieden bzw. minimiert werden.

Darüber hinaus sollen Landnutzungskonflikte aufgelöst und Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung ermöglicht werden. Zusätzlich werden Maßnahmen zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung, insbesondere zur gewässerökologischen Verbesserung und zur Biotopverbundplanung angestrebt.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Übersicht des Verfahrensablaufs
Anordnungsbeschluss02.08.2013
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft19.01.2016
Flächenbereitsstellung für den Unternehmensträgerab 2014
Wertermittlungseinleitungstermin29.03.2023
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplanin Bearbeitung
Feststellung der Wertermittlung-
Abfindungswunschtermin-
Abfindungsvereinbarung-
Allgemeiner Besitzübergang-
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes-
Eintritt des neuen Rechtszustandes-
Berichtigung der öffentlichen Bücher-
Schlussfeststellung-

Downloads

Verfahrensleitung

Steffen Breitbarth
Telefon +49(611)535-3240
E-Mail: steffen.breitbarth@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Sandy Weißhampel
Telefon: +49(611)535-3227
E-Mail: sandy.weisshampel@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Wetter - B 252
c/o Amt für Bodenmanagement Marburg
Robert-Koch-Str. 17

35041 Marburg

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