Felder mit Büschen dazwischen, im Hintergrund Windräder

Wolfhagen-Istha

Landkreis Kassel

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Wolfhagen liegt in Nordhessen im äußersten Westen des Naturparks Habichtswald östlich des Langen Waldes. Östlich der Stadt befindet sich der Ofenberg, jenseits davon ragt der Isthaberg empor. In Richtung Westsüdwesten steigt das Gelände sanft zum Stöckeberg und nach Süden zum Graner Berg an. Die Stadt befindet sich am Mühlenwasser, ein Zufluss der Erpe, welche die Kernstadt etwas nordöstlich passiert; in das Mühlenwasser münden bei bzw. in Wolfhagen Duse- und Limeckebach.

Verfahrensdaten

Übersicht der Verfahrensdaten
VerfahrensartFlurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgrößeca. 711 ha
Anzahl der Beteiligtenca. 382
Anzahl der Flurstückeca. 1.826
Beteiligte Gemeinde/StadtStadt Wolfhagen, Gemeinde Schauenburg, Gemeinde Bad Emstal
Beteiligte GemarkungenIstha, Wolfhagen, Bründersen, Martinhagen

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.

Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 75% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 653.500 € als Ausführungskosten genehmigt worden.
Die Eigenleistung wird von der Stadt Wolfhagen übernommen.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um 

  • die im Zusammenhang mit dem Bau der Ortsumgehung entstehenden landeskulturellen Nachteile zu vermeiden bzw. auszugleichen,
  • den entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen. Das Ausmaß der Verteilung des Landverlustes wurde im Einvernehmen mit der landwirtschaftlichen Berufsvertretung geregelt,
  • darüber hinaus Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur durchzuführen. Insbesondere bedarf es einer Verbesserung des Wege- und Gewässernetzes sowie der Anpassung der Grundstücksgrößen und –formen an neuzeitliche Bewirtschaftungsverhältnisse.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Übersicht des Verfahrensablaufs
Anordnungsbeschluss21.12.1995
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft25.07.1996
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan05.03.2003
Feststellung der Wertermittlung02.12.2009
Abfindungswunschtermin2010
Abfindungsvereinbarung2010 - 2011
Allgemeiner Besitzübergang31.05.2011
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes08.01.2018
Eintritt des neuen Rechtszustandes21.09.2018
Berichtigung der öffentlichen Bücher17.11.2022
Schlussfeststellung02.10.2023

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