Blick über Wiese auf Wald

Dillenburg-Nanzenbach

Die Stadt Dillenburg befindet sich im Landkreis Lahn-Dill im nordwestlichen Mittelhessen.

Lesedauer:4 Minuten

Verfahrensgebiet

Siehe Gebietskarte mit Flurstücken.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Vereinfachte Flurbereinigung nach § 86 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 64 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 277 Ordnungsnummern
Anzahl der Flurstücke ca. 649
Beteiligte Gemeinde/Stadt Stadt Dillenburg
Beteiligte Gemarkungen Dillenburg, Nanzenbach

Finanzierung

Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sachlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.

Da die Ausführungskosten im Verfahren Nanzenbach voraussichtlich ausschließlich durch das Vorhaben des Unternehmensträgers verursacht werden, wird der Unternehmensträger (hier Stadt Dillenburg) den Eigenanteil der Teilnehmergemeinschaft tragen.

Der Flächenbedarf für das neue Wege- und Gewässernetz sowie für die landschaftsgestaltenden Anlagen wird von der Stadt Dillenburg aufgebracht.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich in Abhängigkeit von der Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Nutzfläche mit einem allgemeinen Zuschuss von 55 bis zu 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU).

Ziele des Verfahrens

Anlass des Flurbereinigungsverfahrens ist der Bau eines kombinierten Rad-/Wirtschaftsweges zwischen Dillenburg und Nanzenbach sowie die Ausweisung von Uferrandstreifen am Gewässer Nanzenbach. Solche Maßnahmen unterbrechen vorhandene ländliche Strukturen und beanspruchen landwirtschaftliche Grundstücke. Zur Realisierung der geplanten Maßnahmen ist daher ein umfangreicher Grunderwerb der beanspruchten Flächen und eine Neuordnung der übrigen Flächen erforderlich.

Daneben sind noch weitere Ziele angedacht. Es soll eine erstmalige Erschließung aller liegenden Grundstücke erfolgen, die fehlende Parzellierung des Nanzenbachs soll geschaffen, die landwirtschaftlichen Flächen sollen zukunftsfähig gestaltet, kleinparzellierte Eigentumsstruktur soll aufgelöst, vorhandene Wege sollen verbessert, Maßnahmen der Landschaftspflege zur Erhaltung der Kulturlandschaft, Landnutzungskonflikte sollen aufgelöst und die Eigentums- und Rechtsverhältnisse sollen neu geregelt und neugeordnet werden.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss

 17.12.2020

1. Änderungsbeschluss

 

Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft

14.09.2021

Flächenbereitstellung für den Unternehmensträger

 

Planung des Radweges und der Wirtschaftswege

Schaffung des Baurechts

 

Feststellung der Wertermittlung

 

Abfindungswunschtermin

 

Abfindungsvereinbarung

 

Allgemeiner Besitzübergang

 

Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes

 

Eintritt des neuen Rechtszustandes

 

Berichtigung der öffentlichen Bücher

 

Schlussfeststellung

Verfahrensleitung

Jürgen Sauer
Telefon: +49(611)535-3261
E-Mail: juergen.sauer@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Martin Becker
Telefon: +49(611)535-3120
E-Mail: martin.becker@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Vorsitzende:
Frau Silvia Arhelger

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