ÖbVI sind – ähnlich wie Notare – natürliche Personen, die mit einem öffentlichen Amt beliehen sind. Ihre Hauptaufgabe ist die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben im Bereich der amtlichen Katastervermessung (auch Liegenschaftsvermessung genannt). Dementsprechend müssen ÖbVI auch einen Eid ablegen und schwören, dass Sie Ihre Arbeit „gewissenhaft und unparteiisch“ erledigen.
Darüber hinaus wirken ÖbVI an bestimmten Aufgaben der Landesvermessung mit und dürfen Tatbestände, die durch vermessungstechnische Ermittlungen an Grund und Boden festgestellt werden, beglaubigen. Sie liefern die Grundlagen für Planungen (Bebauungsplan, Flächennutzungsplan und andere) und für Bauanträge (Lagepläne).
Thomas Arhelger tritt dabei in die Fußstapfen seines Vaters Jürgen Arhelger, der ebenfalls als Vermessungsingenieur tätig ist. Thomas Arhelger entschied sich, der Familientradition zu folgen, nachdem er bei seinem Vater ein Praktikum gemacht hatte. „Es ist einfach ein schöner Beruf, man sitzt nicht nur im Büro, sondern ist auch viel draußen unterwegs.“ Arhelger legt allerdings Wert auf die Feststellung, dass er unabhängig von seinem Vater arbeiten wird: „mit anderen Mitarbeitern und anderen Auftragsgebern.“
Pro Jahr werden in Hessen ein bis zwei ÖbVI vereidigt, so Christian Zimmermann, der im HLBG das Dezernat „Aufsicht Liegenschaftskataster“ führt und somit auch für die Kontrolle der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure zuständig ist. Vermessungsingenieure, die Interesse haben, als ÖbVI in Hessen zu arbeiten, können sich per Mail an fuHVBG-LA-2.3@hvbg.hessen.de wenden. Aktuell gibt es hessenweit etwa 60 ÖbVI.