Das hessische Ministerium hat die Anwendungshinweise vorgelegt.
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In den 17 örtlichen Gutachterausschüssen haben die ersten Bodenrichtwertsitzungen zum Stichtag 01.01.2024 begonnen.
Der Abruf in BORIS Hessen wird voraussichtlich ab April möglich sein.
Bitte sehen Sie von telefonischen Nachfragen in den Geschäftsstellen ab, da Auskünfte über noch nicht freigegebene Bodenrichtwerte nicht erteilt werden.
Die Online- Anträge für Verkehrsgutachten und Auskünfte aus der Kaufpreissammlung ( gemäß OZG) sind online.
Die durchschnittlichen Bodenrichtwerte nach § 7 Abs. 3 des Hessischen Grundsteuergesetzes vom 15.12.2021 zum Hauptveranlagungszeitpunkt am 1.1.2022 finden Sie im hessischen Staatsanzeiger 2022 Nr. 37, S. 1018.
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