Liegenschaftskataster AfB Heppenheim

Nachfolgende Hinweise erfolgen gemäß Artikel 14 DSGVO. Die Verweise auf gesetzliche Vorschriften beziehen sich auf die DSGVO sowie das HDSIG in der ab dem 25.05.2018 geltenden Fassung.

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG), bestehend aus dem Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (HLBG) und den sieben Ämtern für Bodenmanagement (ÄfB), ein besonderes Anliegen. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage benötigt und verarbeitet werden, richtet sich maßgeblich nach der Art der Leistung, die von Ihnen in Anspruch genommen wird bzw. ist abhängig davon, für welche Aufgaben wir diese benötigen.

Das HLBG betreibt als Behörde des Landes Hessen unter der Domain www.hvbg.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster eine Internetseite, auf der Informationen für die Öffentlichkeit, insbesondere die entsprechenden Informationen zum Datenschutz, zur Verfügung gestellt werden. Personenbezogene Daten werden von uns nur im notwendigen Umfang verarbeitet.

Die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).

Nachfolgende Hinweise erfolgen gemäß Artikel 14 DSGVO. Die Verweise auf gesetzliche Vorschriften beziehen sich auf die DSGVO sowie das HDSIG in der ab dem 25.05.2018 geltenden Fassung.

I. Geltungsbereich

Diese Datenschutzerklärung gilt für alle personenbezogenen Daten, die im Bereich des Liegenschaftskatasters, im Bereich privatrechtlicher Leistungen nach § 7 Hessischer Bauordnung (HBO) sowie im Bereich der Bereitstellung und Verwendung der Datenbanken des öffentlichen Vermessungswesens durch die Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation verarbeitet werden.

II. Verantwortlichkeit

Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist:

Amt für Bodenmanagement Heppenheim
vertreten durch die Amtsleitung

Odenwaldstraße 6
64646 Heppenheim

E-Mail: info.afb-heppenheim@hvbg.hessen.de

III. Die oder der Datenschutzbeauftragte

Die oder der gemeinsame Datenschutzbeauftragte des Hessischen Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation, der Ämter für Bodenmanagement, der Zentralen Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für lmmobilienwerte des Landes Hessen (ZGGH), der Zentralen Kompetenzstelle für Geoinformation, der Zuständigen Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz und den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für lmmobilienwertermittlung in den Ämtern für Bodenmanagement

Schaperstraße 16

65195 Wiesbaden

E-Mail: datenschutz@hvbg.hessen.de

IV. Unser Umgang mit Ihren Daten

1. Allgemeines zur Datenverarbeitung

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten grundsätzlich nur soweit, wie dies für die Antrags- bzw. Auftragsbearbeitung (d. h. für die Erbringung hoheitlicher wie auch privatrechtlicher Leistungen) sowie für die Kosten- bzw. Entgelterhebung im Rahmen unseres gesetzlichen Auftrags erforderlich ist. Soweit nicht eine vorherige Einwilligung von Betroffenen vor der Verarbeitung aus tatsächlichen Gründen unmöglich oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften gestattet ist, erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten nur nach der Einwilligung von Betroffenen.

Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis nach § 2 Absatz 2 der Grundbuchordnung. Nach § 9 Absatz 2 Satz 2 des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (HVGG) wird das Liegenschaftskataster mit dem Grundbuch hinsichtlich der gemeinsamen Inhalte dauernd in Übereinstimmung gehalten. Die Eigentumsangaben werden aus dem Grundbuch in das Liegenschaftskataster übernommen (§ 9 Absatz 5 Satz 1 HVGG). Da die Weitergabe der personenbezogenen Daten aus dem Grundbuch an das Liegenschaftskataster entsprechend Artikel 14 Absatz 5 Buchstabe c DSGVO gesetzlich geregelt ist, bedarf es keiner gesonderten datenschutzrechtlichen Information an die betroffenen Personen.

Gemäß Artikel 4 DSGVO sind personenbezogene Daten alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

2. Führung des Liegenschaftskatasters

a) Umfang und Quelle der Daten

Im Rahmen der Führung des Liegenschaftskatasters werden über den Nachweis von Liegenschaften hinaus als personenbezogene Daten i. S. d. DSGVO die Daten von Eigentümerinnen und Eigentümern, ggf. Erbbauberechtigten und Inhaberinnen und Inhaber sonstiger grundstücksgleicher Rechte, verarbeitet.

b) Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c und e der DSGVO in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b DSGVO und dem HVGG.

c) Zweck der Datenverarbeitung

Die personenbezogenen Daten des Liegenschaftskatasters werden zum Zwecke der Sicherung des Grundeigentums (Artikel 14 Grundgesetz) verarbeitet. Darüber hinaus dienen die Daten als Grundlage unter anderem für raumbezogene Informationssysteme, der Landesplanung, der Bauleitplanung und der Grundstückswertermittlung.

d) Kategorien von personenbezogenen und personenbeziehbaren Daten

Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Vorname und Nachname von Eigentümerinnen und Eigentümern, Erbbauberechtigten und Inhaberinnen und Inhabern sonstiger grundstücksgleicher Rechte, sowie Daten der Bevollmächtigten, ggf. Geburtsdaten und Anschriften
  • Flurstückskennzeichen
  • Lagebezeichnung

e) Dauer der Speicherung

Die Daten werden zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung nach § 9 HVGG dauerhaft gespeichert.

3. Empfänger und Empfängerinnen von personenbezogenen und personenbeziehbaren Daten sowie Weitergabe an Dritte

a) Umfang und Quelle

Die vorgenannten Daten werden als Ausgaben aus dem Liegenschaftskataster an Empfangsberechtigte übermittelt. Nach § 16 Absatz 1 HVGG steht jeder Person oder Stelle die Einsicht in das Liegenschaftskataster als öffentlich zugängliche Quelle zu. Personen, welche ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Daten haben, erhalten auf Antrag Auskunft über Daten des Liegenschaftskatasters. Dabei dürfen öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Um möglichen Auskunftsersuchen der Betroffenen gemäß Artikel 15 DSGVO nachkommen zu können, wird die Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses dokumentiert und archiviert.

Online-Abrufe von Daten werden nach § 17 Absatz 1 HVGG zum Zwecke der Verwendungskontrolle protokolliert. Erfasst werden die Benutzerkennung der Abruferin oder des Abrufers, Datum, Uhrzeit, Verwendungszweck und Ordnungsmerkmale (Gemarkungsname, Flurnummer, Flurstücksnummer) der abgerufenen Daten.

b) Zweck der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung der Daten zu den Empfangsberechtigten bzw. von Dritten erfolgt ausschließlich im Rahmen des gesetzlichen Auftrags für die Antrags- bzw. Auftragsbearbeitung inklusive der Kosten- bzw. der Entgelterhebung und ausschließlich in dem dafür erforderlichen Umfang.

c) Kategorien der Empfänger und Empfängerinnen

  • Gebietskörperschaften
  • Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts
  • Vermessungsstellen nach § 15 Absatz 2 HVGG
  • Flurbereinigungsbehörden

d) Speicherung der Daten

Ihre Daten werden solange gespeichert, wie dieses unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist.

Protokolle der Online-Abrufe personenbezogener Daten werden nach § 17 Absatz 1 HVGG für ein Jahr gespeichert.

4. Beteiligtendaten im Verwaltungsverfahren

4.1 Durchführung eigener Liegenschaftsvermessungen

Bei der Durchführung von Verwaltungsverfahren nach § 9 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) im Rahmen von Liegenschaftsvermessungen (Grenzfeststellungen, Grenzfestlegungen mit Abmarkungen, Gebäudeeinmessungen) durch die HVBG werden, neben der antragstellenden Person, den weiteren zu beteiligenden Personen nach dem HVwVfG gegebenenfalls Erwerber bzw. Erwerberinnen, Gelegenheit zur Anhörung und die Verwaltungsakte bekannt gegeben. Für die Ermittlung der Beteiligten in Verwaltungsverfahren werden in der Regel die Eigentumsangaben des Liegenschaftskatasters verwendet, gegebenenfalls um weitere bekanntgewordene Beteiligte ergänzt und diese seitens der HVBG zur Durchführung des Verwaltungsverfahrens verarbeitet.

a) Umfang und Rechtsgrundlage

Verarbeitung im Rahmen hoheitlicher Aufgaben gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO in Verbindung mit dem HVGG und dem HVwVfG.

b) Zweck der Datenverarbeitung

Durchführung von Verwaltungsverfahren

c) Dauer der Speicherung

Die personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Aufträge gemäß § 14b Umsatzsteuergesetz (UStG) für die Dauer von zehn Jahren gespeichert. Die im Fortführungsnachweis enthaltenen personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Führung des Liegenschaftskatasters dauerhaft gespeichert.

4.2 Abgabe von Beteiligtendaten an andere Vermessungsstellen

Vermessungsstellen nach § 15 Absatz 2 HVGG dürfen Liegenschaftsvermessungen ausführen. Den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und- Ingenieuren und den anderen behördlichen Vermessungsstellen werden die Eigentumsangaben für die Durchführung der bei ihnen beauftragten bzw. in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Liegenschaftsvermessungen einschließlich der Verwaltungsverfahren übermittelt.

a) Umfang und Rechtsgrundlage

Verarbeitung im Rahmen hoheitlicher Aufgaben gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO

b) Zweck der Datenverarbeitung

Durchführung von Verwaltungsverfahren

c) Dauer der Speicherung

Die Daten werden solange gespeichert, wie dieses unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Erreichung des Zwecks ihrer Erhebung erforderlich ist.

4.3 Fortführung des Liegenschaftskatasters

Das Liegenschaftskataster ist durch Fortführung aktuell zu halten. Die Fortführung des Nachweises von Liegenschaften ist den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Inhaberinnen und Inhabern grundstücksgleicher Rechte bekanntzugeben, soweit die Veränderung eine unmittelbare Rechtswirkung nach außen entfaltet.

a) Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten

Eigentumsangaben sowie persönliche Kontaktangaben der weiteren Beteiligten, wie Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer.

b) Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Verarbeitung im Rahmen hoheitlicher Aufgaben gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO

c) Zweck der Datenverarbeitung

Fortführung des Liegenschaftskatasters

d) Dauer der Speicherung

Die personenbezogenen Daten werden dauerhaft gespeichert.

5. Daten der Kundschaft

Für die Verarbeitung von Anträgen bzw. Aufträgen und deren Abrechnung werden personenbezogene Daten erhoben. Sofern diese Daten nicht zur Verfügung gestellt werden, kann der entsprechende Antrag bzw. Auftrag nicht ausgeführt werden.

a) Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

Verarbeitung von Anträgen und Aufträgen.

b) Art personenbezogener Daten

Es handelt sich in der Regel um persönliche Identifikations- und Kontaktangaben, wie Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer.

c) Rechtsgrundlage der Verarbeitung

Die Verarbeitung von Anträgen und Aufträgen erfolgt gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO.

Die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgt.

Ergänzt wird diese Rechtsgrundlage durch den Verweis auf hoheitliche Tätigkeiten gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO sowie die fachgesetzlichen Regelungen, die der Bearbeitung des Antrages bzw. Auftrages zugrunde liegen. Bei der Durchführung von Kundenanträgen und -aufträgen handelt es sich insbesondere um:

  1. Bereitstellung von Vermessungsunterlagen für die Durchführung von Liegenschaftsvermessungen
  2. Bereitstellung von Vermessungsunterlagen für ingenieurtechnische Vermessungen
  3. Durchführung von Liegenschaftsvermessungen (Grenzfeststellungen und Abmarkungen, Zerlegungen, Sonderungen, Gebäudevermessungen)
  4. Eintragung von Ergebnissen von Liegenschaftsvermessungen in das Liegenschaftskataster
  5. Ausgaben aus dem Liegenschaftskataster nach § 7 Abs. 3 Satz 1 HBO
  6. Erstellung von Unschädlichkeitszeugnissen
  7. Bereitstellung von Angaben des Amtlichen Vermessungswesens

V. Ihre Rechte

Soweit wir von Ihnen personenbezogene Daten verarbeiten, stehen Ihnen als Betroffener nach der DSGVO und dem HDSIG grundsätzlich verschiedene Rechte zu:

Recht auf Auskunft

Sie können Auskunft gemäß Artikel 15 DSGVO über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auskunftsrecht durch die Vorschriften der §§ 24 Absatz 2, 25 Absatz 2, 26 Absatz 2 und 33 HDSIG eingeschränkt wird.

Recht auf Berichtigung

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie nach Artikel 16 DSGVO eine Berichtigung verlangen. Hinsichtlich Eigentumsangaben im Liegenschaftskataster, die nach § 9 Absatz 5 Satz 1 HVGG in Übereinstimmung mit dem Grundbuch zu führen sind, findet der Artikel 16 DSGVO keine Anwendung, soweit nicht die fehlende Übereinstimmung der Eigentumsangaben mit dem Grundbuch geltend gemacht werden kann.

Recht auf Löschung

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, vgl. Artikel 17 DSGVO und § 34 HDSIG. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben im Rahmen der Vorgaben des Artikel 18 DSGVO das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. Hinsichtlich Eigentumsangaben im Liegenschaftskataster, die nach § 9 Absatz 5 Satz 1 HVGG in Übereinstimmung mit dem Grundbuch zu führen sind, findet der Artikel 18 DSGVO keine Anwendung, soweit nicht die fehlende Übereinstimmung der Eigentumsangaben mit dem Grundbuch geltend gemacht werden kann.

Recht auf Widerspruch

Sie haben nach Artikel 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht immer nachkommen, z. B. wenn uns im Sinne von § 35 HDSIG im Rahmen unserer amtlichen Aufgabenerfüllung eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet.

Hinsichtlich Eigentumsangaben im Liegenschaftskataster, die nach § 9 Absatz 5 Satz 1 HVGG in Übereinstimmung mit dem Grundbuch zu führen sind, findet der Artikel 21 DSGVO keine Anwendung, soweit nicht die fehlende Übereinstimmung der Eigentumsangaben mit dem Grundbuch geltend gemacht werden kann.

Die vollständige Fassung des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (HVGG) ist auf unserer Internetseite www.hvbg.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster unter der Rubrik „Über uns“ und „Rechtsgrundlagen“ zu finden.

Recht auf Beschwerde

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet haben, können Sie sich mit einer Beschwerde an die Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit oder den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Besucheranschrift: Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden, Postanschrift: Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de, Tel.: +49 611 1408 - 0, Fax: +49 611 1408 – 900 ,als Aufsichtsbehörde wenden.

Allgemeine Informationen zum Datenschutz finden Sie auf den Internetseiten des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit https://datenschutz.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster.

(Stand Mai 2020)

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