Städtische Bodenordnung AfB Marburg

Mitteilung zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Artikel 13 und 14 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

I. Geltungsbereich

Diese Datenschutzerklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber, welche Art von Daten zu welchem Zweck und in welchem Umfang im Rahmen eines Umlegungs-, vereinfachten Umlegungs- und Grenzbereinigungsverfahrens verarbeitet werden. Ferner möchten wir Sie über Ihre Rechte gemäß DSGVO sowie des Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) informieren.

II. Verantwortlichkeit

Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist:

Amt für Bodenmanagement Marburg
vertreten durch die Amtsleitung

Robert-Koch-Straße 17
35037 Marburg

E-Mail: info.afb-marburg@hvbg.hessen.de

III. Die oder der Datenschutzbeauftragte

Die oder der gemeinsame Datenschutzbeauftragte des Hessischen Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation, der Ämter für Bodenmanagement, der Zentralen Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für lmmobilienwerte des Landes Hessen (ZGGH), der Zentralen Kompetenzstelle für Geoinformation, der Zuständigen Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz und den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für lmmobilienwertermittlung in den Ämtern für Bodenmanagement

Schaperstraße 16

65195 Wiesbaden

E-Mail: datenschutz@hvbg.hessen.de

IV. Unser Umgang mit Ihren Daten

Personenbezogene Daten

Gemäß Artikel 4 DSGVO sind personenbezogene Daten alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

Rechtsgrundlagen

Wir erheben diese Daten auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. c und e DSGVO in Zusammenhang mit dem Baugesetzbuch (BauGB) und dem Grenzbereinigungsgesetz (GrBerG). Soweit personenbezogene Daten direkt bei Ihnen abgefragt werden, sind Sie zu deren Angabe rechtlich verpflichtet (Mitwirkungspflicht).
Dies gilt nicht bei einer vereinfachten Umlegung. Geben Sie als daran beteiligte Person Ihre personenbezogenen Daten nicht an, so kann die vereinfachte Umlegung nicht durchgeführt werden.
Soweit für die Durchführung von Umlegungs-, vereinfachten Umlegungs- und Grenzbereinigungsverfahrens erforderlich, werden Ihre personenbezogenen Daten innerhalb der HVBG und an die jeweils zuständige Gemeinde weiter gegeben. Die Ergebnisse des Bodenordnungsverfahrens werden zur Berichtigung der öffentlichen Bücher an die zuständigen Stellen abgegeben.
Gegebenenfalls kann eine der Verfahrensdurchführung dienende Weitergabe an die im Umlegungs- oder Grenzbereinigungsverfahren beteiligten Personen (bei entsprechender Rechtsgrundlage oder mit Einwilligung der Betroffenen) sowie an in die Verfahrensbearbeitung eingeschaltete Dritte (beispielsweise Dienstleister) erforderlich sein.

Verarbeitungszweck

Wir erheben und speichern personenbezogene Daten von Beteiligten und Dritten, die zur Bearbeitung des Umlegungs- oder Grenzbereinigungsverfahrens erforderlich sind. Diese Daten werden direkt bei den Beteiligten und Dritten sowie aus öffentlichen Büchern, wie beispielsweise dem Grundbuch und dem Liegenschaftskataster, erhoben oder über Meldeportale, Geoportale, den Meldebehörden der Gemeinden, anderen Behörden oder frei zugänglichen Verzeichnissen ermittelt.

Regelmäßig sind diese Kategorien personenbezogener Daten:

  • Kommunikationsdaten
  • Geburtsdatum
  • Bankverbindung
  • Angaben zu Eigentums-, Besitz- und Nutzungsverhältnissen sowie Belastungen im Grundbuch
  • Angaben zur Bewertung von Grundstücken, sowie
  • Angaben zu öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen und Festsetzungen an Grundstücken (z. B. Baulasten oder Schutzgebietsauflagen).

Aufbewahrungsdauer

Die genannten personenbezogenen Daten werden nach Abschluss des Umlegungs- bzw. Grenzbereinigungsverfahrens gelöscht, sofern sie nicht nach den gesetzlichen Vorschriften aufzubewahren und/oder anderweitig abzugeben (zum Beispiel Landes-/Staatsarchiv) sind.

V. Ihre Rechte

Als betroffene Person haben Sie nach der DSGVO und dem HDSIG unter anderem folgende Rechte:

Recht auf Auskunft

Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden und, sofern dies der Fall ist, ein Recht auf Auskunft über diese Daten sowie ein Recht auf weitere in Art. 15 DSGVO in Verbindung mit § 33 HDSIG genannte Informationen (beispielsweise die Verarbeitungszwecke oder die Dauer der Speicherung) im vorliegenden Umlegungs- bzw. Grenzbereinigungsverfahren.
In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern.

Recht auf Berichtigung

Darüber hinaus können Sie gemäß Art. 16 DSGVO eine Berichtigung unrichtiger Daten sowie, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, eine Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten verlangen.

Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)

Sie können unter den Bedingungen des Artikels 17 DSGVO und des § 34 HDSIG die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt unter anderem davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Sie haben im Rahmen der Vorgaben des Artikels 18 DSGVO das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.

Recht auf Widerspruch

Sie haben nach Artikel 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht immer nachkommen, z. B. wenn uns im Sinne von § 35 HDSIG - im Rahmen unserer amtlichen Aufgabenerfüllung - eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet.

Recht auf Beschwerde

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet haben, können Sie sich mit einer Beschwerde an die Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit oder den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Besucheranschrift: Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden, Postanschrift: Postfach 3163, 65021 Wiesbaden, E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de, Tel.: +49 611 1408 - 0, Fax: +49 611 1408 – 900 ,als Aufsichtsbehörde wenden.

Allgemeine Informationen zum Datenschutz finden Sie auf den Internetseiten des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit https://datenschutz.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster.

(Stand Mai 2020)

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