Langgezogene Ortschaft zwischen grünen Hügeln

Wald-Michelbach - Gadern

Kreis Bergstraße

Lesedauer:3 Minuten

Verfahrensgebiet

Im Rahmen eines integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes mit räumlichem Schwerpunkt (SILEK) in der Gemeinde Wald-Michelbach wurden Ziele und Maßnahmen erarbeitet, die mittels des Instrumentariums Flurbereinigung umgesetzt werden sollen.
Eine vertiefende Untersuchung hat zu einem umfangreichen Maßnahmenkatalog und einer zweckmäßigen Abgrenzung des Verfahrensgebietes geführt. Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt in der Gemarkung Gadern und Teilen der Gemarkung Wald-Michelbach.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Flurbereinigung nach § 1 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 602 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 400
Anzahl der Flurstücke ca. 1000
Beteiligte Gemeinde/Stadt Gemeinde Wald-Michelbach
Beteiligte Gemarkungen Gadern und Wald-Michelbach, Kocherbach

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren, die im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen werden.
Ausnahme: Unternehmensverfahren nach § 87 FlurbG. Hier muss der Unternehmensträger die Kosten für Maßnahmen ersetzen, die durch sein Vorhaben verursacht worden sind.
Ausführungskosten entstehen u.a. durch: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsaufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich hier mit einem allgemeinen Zuschuss bis zu 80% an den förderfähigen Ausführungskosten.

Die Ausführungskosten werden gefördert über:

  • Nationale Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaften.
  • Zuschüsse der Europäischen Union (EU)

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung durchgeführt. Hierzu gehören:

  • Verbesserung des Wegenetzes für Land- und Forstwirtschaft, Naherholung usw.
  • Beseitigung von Besitzzersplitterungen
  • Entflechtung von Nutzungskonflikten
  • Schutz und naturnahe Entwicklung der Oberflächengewässer (Wasserrahmenrichtlinie)
  • Maßnahmen zur Verbesserung von Naturschutz und Landschaftspflege
  • Maßnahmen der Dorferneuerung

Weitere Informationen sind in der Begründung des Flurbereinigungsbeschlusses nachzulesen.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Einleitende Informationen29.09.2011
Flurbereinigungsbeschluss20.12.2011
1. Änderungsbeschluss30.07.2015
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft13.06.2012
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 
Feststellung der Wertermittlung 
Allgemeiner Besitzübergang 
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 
Eintritt des neuen Rechtszustandes 
Berichtigung der öffentlichen Bücher 
Schlussfeststellung 

Verfahrensleitung

Sabine Heeg
Telefon: +(611)535-8221
E-Mail: sabine.heeg@hvbg.hessen.de

Sachbearbeitung

Nadja Reinhardt
Telefon: +(0611)535-8243
E-Mail: nadja.reinhardt@hvbg.hessen.de

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