Blick auf einen Rebhang, dazwischen Sträucher, Bäume und Büsche

Groß-Umstadt – Herrnberg

Landkreis Darmstadt-Dieburg

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Zusammenfassung

Das Weinbergsverfahren wurde am 18.12.1981 mit 62 ha für den Bereich Herrnberg eingeleitet. Ziele waren u.a.

  • die Erschließung der Weinberge durch ausgebaute Wege mit Mehrfachnutzung (Er-schließung, Spaziergänger)
  • die Verhinderung von Über- und Abschwemmungen durch geeignete Maßnahmen (Graben- und Rohrleitungsnetz, Einläufe; Rückhaltebecken)
  • die Entflechtung von Weinbau und anderen Nutzungen über eine Landnutzungskon-zeption („Kerngebiet Weinbau und Streuobstgürtel“)

Mit dem 1. Änderungsbeschluss wurde der Bereich Knoß/Steinbornshohl zum Verfahren zugezogen. Die künftige Nutzung (Rebnutzung, andere Nutzungen) wurde festgelegt und neu geordnet. Mit den Änderungsbeschlüssen 2 und 3 (1992) wurde das Verfahren im Wächtersbrüchel über die Wächtersbach hinweg ausgedehnt sowie der Bereich eines auf-gebenden landwirtschaftlichen Betriebs zum Verfahren zugezogen, der dann gem. § 52 FlurbG erworben und der Stadt sowie anderen Teilnehmern vorab zugeteilt wurde.(der Betrieb wurde in der Erstbereinigung, welche die Weinberge ausgeklammert hatte, dorthin ausgesiedelt).

Mit den Änderungsbeschlüssen 4 und 5 schließlich (1994) wurden der Bereich eines Trink-wasserbrunnens (Schutz der Quellfassung und deren Einzugsgebiet), der später aber bis auf die Bodenordnung nicht realisiert wurde, zum Verfahren zugezogen und vorweg neu geordnet sowie das Verfahren abgerundet. Das Verfahren hatte damit eine Größe von 100 ha.

Die Zuteilung erfolgte unter Beachtung der (Klein-)Besitzverhältnisse (überwiegend Feier-abendwinzer und Landwirte, wenige eigenständige Betriebe); die vorläufige Besitzeinweisung war 1998. Die Nutzungen wurden entflochten. Im Gegenzug für die durchgehende weinbauliche Nutzung im Kerngebiet wurde ein Streuobstgürtel ausgewiesen und angelegt. Das Wegenetz und die (Klein-) Besitzstrukturen wurden im Wesentlichen beibehalten. Eine großflächige Planierung fand nicht statt. Die Rebfläche konnte dank der Ausnahmeregelungen Flurbereinigung von 18 ha auf nunmehr rd. 30 ha vergrößert werden.

Bilanz

Insgesamt konnte mit dem Verfahren

  • die weinbauliche Nutzung des Herrnberg vergrößert und gesichert
  • Nutzungen entflochten
  • das Wegenetz verbessert
  • die Wassersituation verbessert werden.

Das Kerngebiet „Weinbau“ ist heute im Wesentlichen frei von fremden Einflüssen; es wird im Nordosten von einem Streuobstgürtel und im Westen von einem Naturschutzgebiet begrenzt. Der hangabwärts führende Weg, bisher eine Hauptquelle von Abschwemmungen, wurde durch einen Fußweg ersetzt.

Der Flurbereinigung ist es gelungen, im Herrnberg den Weinbau zu sichern und nachhaltig zu stärken, ohne dass an den Strukturen Wesentliches verändert wurde. Bei der Erschließung der Weinberge wurden (auch als Pilotverfahren) Rasengittersteine verwendet, um den Grad der Versiegelung möglichst gering zu halten.

Die wirtschaftlich sinnvollen Flächen auf dem Knoß zwischen Steinbornshohl und hoher Straße wurden neu geordnet und ebenfalls dem Weinbau zugeführt; hier werden interspezifische Rotweinsorten (z.B. Regent) verwendet, die weniger anfällig gegen Schädlinge sind und damit weniger Spritzschutzmittel benötigen. Weiterhin konnte hier auch eine Entflechtung der Nutzungsarten erreicht werden.

Durch die Ausführung der Maßnahmen wurden nicht nur die landwirtschaftliche Nutzung des Gebietes erhalten, sondern auch eine überörtliche touristische Wegenutzung und die Erschließung von Zielen der Naherholung gesichert. Abschließend ist festzuhalten dass durch das Verfahren auch das Konfliktpotential zwischen Naturschutz und weinbauliche Nutzung nachhaltig beseitigt werden konnte, was ohne das Flurbereinigungsverfahren nur schwer erreichbar gewesen wäre.

Das Verfahren wurde im Jahr 2013 beendet.

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