Bewaldeter Hang, davor eine Ortschaft

Haiger-Niederroßbach

Haiger ist eine Stadt im nördlichen Teil des Lahn-Dill-Kreises.

Lesedauer:3 Minuten

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Siehe Gebietskarte mit Flurstücken.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Integralverfahren nach § 1 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 597 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 510
Anzahl der Flurstücke alt: ca. 5.800, neu: 1.400
Beteiligte Gemeinde/Stadt Haiger
Beteiligte Gemarkungen Niederroßbach, Oberroßbach, Rodenbach

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich in diesem Verfahren mit einem allgemeinen Zuschuss von 85 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU). Die Eigenleistung wird hier von der Stadt Haiger übernommen.

In diesem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 1.000.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren dient der Neuordnung des ländlichen Raumes nach den §§ 1, 37 FlurbG. Die Anordnung der Flurbereinigung erfolgte zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie zur Förderung der allgemeinen Landeskultur der Landentwicklung.
Im Flurbereinigungsbeschluß und im Erläuterungsbericht zum Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan sind folgende Ziele aufgeführt:

  • Zusammenlegung des zersplitterten Grundbesitzes, die durchschnittliche Grundstücksgröße beträgt z.Zt.ca. 450 m².
  • Vergrößerung der Gewannlängen und Anlage der z. Zt. vollkommen fehlenden Einteilungswege.
  • Anlage eines neuen Wegenetzes sowie Verbreiterung der vorhandenen Hauptwirtschaftswege.
  • Schaffung neuer Verbindungswege zu den Nachbargemarkungen Rodenbach und Oberroßbach.
  • Die Ortslage von Niederroßbach ist aus landeskulturellen Gründen zum Verfahren zugezogen worden. Im Jahre 1987 wurde der Stadtteil als Förderschwerpunkt in das Dorferneuerungsprogramm des Landes Hessen aufgenommen.
  • Die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes sollen beachtet und durch gezielte Vorhaben gefördert werden.
  • Die zusammenhängenden Waldflächen wurden aus vermessungstechnischen Gründen zum Verfahren zugezogen. Zur besseren Bewirtschaftung der privaten Waldfläche ist die Erschließung und Zusammenlegung geplant.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss 11.12.1985
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 21.06.1988
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 03.12.1997
Feststellung der Wertermittlung 02.12.2003
Abfindungswunschtermin 2004
Abfindungsvereinbarung 2005
Allgemeiner Besitzübergang 01.08.2006
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 10.04.2014
Eintritt des neuen Rechtszustandes 30.04.2017
Berichtigung der öffentlichen Bücher III. Quartal 2017
Schlussfeststellung 02.11.2021

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