Blick zwischen Bäumen auf Brückenunterseite

Eltville - Walluf

Eltville ist die größte Stadt im Rheingau, Rheingau-Taunus-Kreis in Hessen.

Lesedauer:4 Minuten

Verfahrensgebiet

Eine detaillierte Karte finden Sie im Downloadbereich.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Unternehmensflurbereinigung nach § 87 FlurbG
Verfahrensgröße ca. 467 ha
Anzahl der Beteiligten ca. 655 Eigentümer/Erbengemeinschaften
Anzahl der Flurstücke ca. 5.100
Beteiligte Gemeinde/Stadt Eltville, Walluf, Kiedrich, Wiesbaden
Beteiligte Gemarkungen Eltville, Martinsthal, Erbach, Niederwalluf, Oberwalluf, Kiedrich, Schierstein

Finanzierung

Die Finanzierung in der Flurbereinigung gliedert sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Sie werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen, können aber auch durch Dritte, bspw. durch die Gemeinde, übernommen werden.
Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig.
Ausführungskosten entstehen z.B. für Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, landwirtschaftliche Gemeinschaftsanlagen, Vermessung des neuen Grundeigentums und Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Kosten für Maßnahmen, die durch das Vorhaben des Unternehmensträgers verursacht worden sind, muss der Unternehmensträger ersetzen.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich in diesem Verfahren mit einem allgemeinen Zuschuss von 75 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Die Förderung setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU). Die Eigenleistung wird hier von der Teilnehmergemeinschaft übernommen.

In dem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 8.450.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.

Ziele des Verfahrens

Das Flurbereinigungsverfahren wird durchgeführt, um

  • die im Zusammenhang mit dem Bau der Ortsumgehung (B 42) entstehenden landeskulturellen Nachteile möglichst zu vermeiden bzw. auszugleichen,
  • den entstehenden Landverlust auf einen größeren Kreis von Eigentümern zu verteilen. Das Ausmaß der Verteilung des Landverlustes wurde im Einvernehmen mit der landwirtschaftlichen Berufsvertretung geregelt,
  • darüber hinaus Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Landeskultur durchzuführen.

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss 10.10.1988
1. Änderungsbeschluss 31.07.1991
2. Änderungsbeschluss 30.03.1998
3. Änderungsbeschluss 21.12.2009
4. Änderungsbeschluss 21.09.2011
5. Änderungsbeschluss 10.06.2020
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 17.05.1989
Nachwahl zum Vorstand der Teilnehmergemeinschaft 23.08.2005
Nachwahl zum Vorstand der Teilnehmergemeinschaft 09.11.2005
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 30.09.2003
1. Änderung Wege- und Gewässerplan 08.04.2009
2. Änderung Wege- und Gewässerplan

16.10.2013

Feststellung der Wertermittlung (Boden)* 03.02.2005
Feststellung der Änderung der Wertermittlung (Boden)* 10.09.2020
Abfindungswunschtermin** seit 2003
Abfindungsvereinbarung** seit 2004
Vorläufige Besitzeinweisung** erste in 2005
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes  
Eintritt des neuen Rechtszustandes  
Berichtigung der öffentlichen Bücher  
Schlussfeststellung  

* Die Wertermittlungsfeststellung wird getrennt nach Boden (gesamtes Verfahrensgebiet, siehe Downloadbereich) und Rebaufwuchs (teilgebietsweise) durchgeführt.
** Die Abfindungswunschtermine, die Abfindungsvereinbarungen sowie die vorläufigen Besitzeinweisungen erfolgen teilgebietsweise.

Downloads

Sachbearbeitung

Julian Jathe
Telefon: +49(611)535-6275
E-Mail: julian.jathe@hvbg.hessen.de

Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

Anschrift:
Teilnehmergemeinschaft Eltville-Walluf-B 42
c/o Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn
Berner Str. 11

65552 Limburg a. d. Lahn

Vorsitzender:
Herr Hans Peter Seyffardt
Hauptstraße 11

65344 Eltville am Rhein
Telefon +49(611)35 06 95

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