Wiese mit Kühen, im Hintergrund eine Ortschaft im Nebel

Hohenahr-Erda

Hohenahr ist eine Gemeinde im Lahn-Dill-Kreis. Zur Gemeinde gehören die sechs Ortsteile Hohensolms, Altenkirchen, Erda (Sitz der Gemeindeverwaltung), Großaltenstädten, Ahrdt und Mudersbach.

Lesedauer:3 Minuten

Abgeschlossenes Verfahren

Das Verfahren ist mittlerweile abgeschlossen, die nachfolgenden Inhalte sind nur noch rein informativ.

Verfahrensgebiet

Siehe Gebietskarte mit Flurstücken.

Verfahrensdaten

Verfahrensart Integralverfahren nach § 1 FlurbG
Verfahrensgröße 1.026 ha
Anzahl der Beteiligten 590 Ordnungsnummern
Anzahl der Flurstücke ca. 1.400
Beteiligte Gemeinde/Stadt Hohenahr
Beteiligte Gemarkungen Erda, Hohensolms

Finanzierung

Die in der Flurbereinigung anfallenden Kosten gliedern sich in Verfahrenskosten und Ausführungskosten.

Die Verfahrenskosten sind die persönlichen und sächlichen Kosten der Behördenorganisation, wie Personal, Sachverständige, Artenschutzgutachten etc. Diese Kosten trägt das Land Hessen in voller Höhe.

Die Ausführungskosten sind die Aufwendungen für die Ausführung der Verfahren. Die Höhe der Ausführungskosten ist von den örtlichen Verhältnissen und den notwendigen Ausbaumaßnahmen abhängig. Ausführungskosten entstehen z. B. für: Wegebau, Gewässergestaltung, Landschaftspflege, Bodenverbesserung, Vermessung des neuen Grundeigentums oder Verwaltungsausgaben der Teilnehmergemeinschaft. Die Ausführungskosten werden im Regelfall von der Teilnehmergemeinschaft getragen.

Die öffentlichen Hände beteiligen sich in diesem Verfahren mit einem allgemeinen Zuschuss von 85 % an den förderfähigen Ausführungskosten. Dieser Zuschuss setzt sich zusammen aus einer nationalen Förderung des Bundes und des Landes Hessen durch Bezuschussung der Teilnehmergemeinschaft sowie aus Zuschüssen der Europäischen Union (EU). Die Eigenleistung der Teilnehmergesellschaft wird hier von der Gemeinde Hohenahr übernommen.

In diesem Verfahren ist der Ausführungsplan und Kostenvoranschlag (ApKv) mit einem Volumen von 2.203.000 € als Ausführungskosten genehmigt worden.

Ziele des Verfahrens

Hauptziele sind u.a.:

  • Anpassung des Wirtschaftswegenetzes an die landwirtschaftliche Nutzung
  • Zusammenfassung des zersplitterten Grundbesitzes und Schaffung zweckmäßiger Grundstücksgrößen und-formen für die Landwirtschaft
  • zweckdienliche Abgrenzung der Flächen mit ökologisch bedeutsamen Beständen
  • Ausweisung von Flächen zur Biotopvernetzung im Zusammenhang der Gewässer und Wirtschaftswege
  • Neuabgrenzung des Waldes gegen das Feld zum Schutz des bestehenden und Förderung eines aufzubauenden Waldsaums
  • Landschaftsgestaltung durch Pflanzungen entlang ausgewählter Gewässerstrecken, im Bereich der Kläranlage sowie an Teilen des Ortsrandes

 

Bekanntmachungen

Die bereitgestellten Bekanntmachungen finden Sie unter „Downloads“.

Durch die Internet-Veröffentlichungen werden keine Rechtsbehelfe und Rechtsmittel begründet.

Verfahrensablauf

Anordnungsbeschluss 04.11.1991
Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft 23.07.1997
Wege- und Gewässerplan mit landschaftspflegerischem Begleitplan 17.06.2004
Feststellung der Wertermittlung 13.06.2006
Abfindungswunschtermin 25.04.2006
Abfindungsvereinbarung Nov. 2006 – Aug. 2007
Allgemeiner Besitzübergang 10.08.2007
Bekanntgabe des Flurbereinigungs- bzw. Zusammenlegungsplanes 11.04.2017
Eintritt des neuen Rechtszustandes 29.06.2018
Berichtigung der öffentlichen Bücher 2019
Schlussfeststellung 16.12.2019

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