© HVBG 08.09.2022 Grenzfeststellung Verlauf von Grundstücksgrenzen Grundstücksgrenzen können durch amtlich zugelassene Markierungen (Grenzsteine, Grenzmarken aus Kunststoff, Eisenbolzen, -rohre u. a.) dauerhaft gekennzeichnet (abgemarkt) oder auch unvermarkt sein.