© HVBG 31.10.2022 Onlinezugangsgesetz OZG in der HVBG Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen dazu, sämtliche Leistungen der deutschen Verwaltung gegenüber Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen digital verfügbar zu machen.